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iKFZ Stufe 3: Stadt arbeitet mit Hochdruck an Problemlösung

Technische Umsetzung zum Stichtag stellt für viele Kommunen eine Herausforderung dar


Erstellt:
Redaktion: Buch, Michael

Mit der Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (iKFZ) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für die Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung von Fahrzeugen mittels Online-Verfahren geschaffen. Dies gilt zunächst nur für Privatpersonen. Die technische Umsetzung zum Stichtag stellt für viele Kommunen eine Herausforderung dar.

Mit Hochdruck arbeiteten das Straßenverkehrsamt und die ITK Rheinland daran, den Bürgerinnen und Bürgern diesen neuen Service zur Verfügung zu stellen. Die letzten Updates und Anpassungen wurden von den Verfahrensherstellern am 30. September 2019 zur Verfügung gestellt, vom Rechenzentrum implementiert und getestet.

"Alle Beteiligten haben sich sehr engagiert. Um so bedauerlicher ist es, dass zwischen den Schnittstellen der einzelnen Programmkomponenten noch Probleme auftreten. Unsere IT-Dienstleister arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Lösung des Problems. Eine Teilproduktivsetzung ist kurzfristig erfolgt und es wird mit einer zeitnahen Lösung gerechnet auch die fehlenden Bereiche der Stufe 3 abzudecken", versichert Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Beigeordneter für Personal, Organisation, IT, Gesundheit und Bürgerservice der Landeshauptstadt Düsseldorf und zugleich Verbandsvorsteher der ITK-Rheinland.

Ferner wird von dem Straßenverkehrsamt darauf hingewiesen, dass es momentan noch Probleme mit dem Zugriff auf die Kennzeichenverwaltung bei der iKFZ Stufe 3 gibt. Dies hat zur Folge, dass die Funktion Wunschkennzeichen und die Mitnahme bereits reservierter Kennzeichen nicht möglich ist. Es ist mit einer zeitnahen Problemlösung zu rechnen.

Die Antragstellung im Rahmen von i-Kfz wird zunächst unter dem Link: www.duesseldorf.de/kfz/online-services/ikfz-d.html und soll später über das Serviceportal erreichbar sein.

Grundvoraussetzung für die Nutzung ist ein Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2".

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