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Kultur

Konzept zur Provenienzforschung für die Kunst- und Kultursammlungen der Landeshauptstadt Düsseldorf

Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den politischen Gremien vorgelegt/Am 20. September wird das Thema im Rat behandelt


Erstellt:
Redaktion: Meissner, Valentina

Der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es ein großes Anliegen, mögliche, in ihrem Besitz befindliche NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunst- und Kulturgüter zu identifizieren sowie faire und gerechte Lösungen zu finden. Seit Jahren arbeitet die Stadt daher auf Grundlage der Washingtoner Erklärung (1998), der Gemeinsamen Erklärung (1999), der Theresienstädter Erklärung (2009) sowie nach Maßgabe der Handreichung (2001). Zur Verstetigung und Systematisierung dieses Anliegens ist im Oktober 2016 im Kulturdezernat eine Stelle für Provenienzforschung eingerichtet worden. Die Erfahrung nach zwei Jahren zeigt, dass es einer Stärkung der notwendigen Grundlagen zur zügigen und umfänglichen Bearbeitung der Aufgaben bedarf. Hierzu sollen eine Infrastruktur aufgebaut und die personellen Ressourcen erhöht werden. Die Verwaltung legt hierzu heute dem Kulturausschuss eine Beschlussvorlage vor, die am Montag, 10. September, im Haupt- und Finanzausschuss und am Donnerstag, 20. September, im Rat behandelt werden soll.

Bei der Provenienzforschung besteht ein zeitnaher Handlungsbedarf: Die Forschung hat es teilweise bereits mit der dritten Generation der Erben zu tun, was mit wachsenden Überlieferungslücken und Problemen bei der Erbenrecherche einhergeht. Die Aufklärung der Herkunft der Objekte wird dadurch aufwändiger und schwieriger. Parallel häufen sich Anfragen zur Herkunft einzelner Objekte aus den städtischen Sammlungen. Seit 2009 sind 19 Auskunfts- und Restitutionsgesuche an die Stadt gestellt worden. Davon sind drei Werke restituiert (darunter ein Vergleich), drei Werke der Beratenden Kommission vorgelegt und sechs Werke als nicht NS-verfolgungsbedingt entzogen eingestuft worden. Derzeit sind sieben Fälle offen, darunter zwei Fälle, bei denen die Stadt Düsseldorf angeboten hat, diese der Beratenden Kommission vorzulegen. Der Rechercheaufwand bei der Bearbeitung solcher Fälle ist äußerst umfangreich, zeitaufwändig und mit juristischen Verfahren verbunden.

Die Provenienzforschung der Stadt Düsseldorf prüft zudem bei Neuerwerbungen und Leihgesuchen die Herkunft und nimmt systematische Forschungen in den eigenen Sammlungsbeständen vor.

Folgende Schritte sollen durchgeführt werden, um das breite Aufgaben- und Anforderungsspektrum effektiver und nachhaltiger erfüllen zu können:

Digitalisierung der Zugangs- und Inventarbücher
Das Inventar- oder Zugangsbuch einer Kulturinstitution ist der erste und oftmals einzige Eigentumsnachweis eines Objektes. Diese derzeit dezentral in den Düsseldorfer Kulturinstitutionen lagernden, historisch wertvollen Dokumente sollen sukzessive digitalisiert, langzeitarchiviert sowie der Provenienzforschung zentral zugänglich gemacht werden.

Sachthematische und personenbezogene Erschließung der Quellen
Das Stadtarchiv Düsseldorf bewahrt unter anderem die für die Provenienzforschung sehr relevanten Ankaufs- und Angebotsakten der städtischen Sammlungen auf, die derzeit nur unter großem zeitlichem Aufwand zu nutzen sind. Voraussetzung für eine Nutzung der Archivalien ist ein sachthematisches und personenbezogenes Findmittel. Dieses soll im Rahmen eines zweijährigen Projektes von zwei Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern (Kunsthistorikerin bzw. Kunsthistoriker und Historikerin bzw. Historiker) erarbeitet werden.

Ausbau der systematischen Provenienzforschung
Um die systematische Provenienzforschung in den Sammlungsbeständen sowie die damit verbundenen Detailrecherchen bei Verdachtsmomenten aktiv voranzubringen, sollen die beiden dann bereits eingearbeiteten Wissenschafterinnen bzw. Wissenschaftler für weitere drei Jahre beschäftigt werden. Mit der Provenienzforschung gehen oftmals juristische und auch gerichtliche Auseinandersetzungen zur Klärung sowie Findung einer fairen und gerechten Lösung einher. Eine zusätzliche, auf diesem Rechtsgebiet spezialisierte juristische Kraft soll die komplexe, sensible und zukünftig wachsende Arbeit auf dem Gebiet der Provenienzforschung unterstützen. Als Zeitraum der Tätigkeit sind hier zunächst fünf Jahre vorgesehen.

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