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Kultur
Goethe-Museum Düsseldorf
Martin Luthers "Appellatio ad Concilium" - ein seltenes Dokument zur Reformation
Leihgabe aus Privatbesitz für die aktuelle Ausstellung "Bibel, Sprache, Wahrhaftigkeit. Goethe und Luther"
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Für die aktuelle Ausstellung "Bibel, Sprache, Wahrhaftigkeit. Goethe und Luther" (bis 14. Mai) erhielt das Goethe-Museum vor wenigen Tagen eine besondere Leihgabe aus Privatbesitz. Es handelt sich um ein äußerst seltenes Dokument zur Reformation, das nun seinen Platz in der Ausstellung gefunden hat: Die aus vier gehefteten Blättern im Quartformat bestehende "Appellatio ad Concilium" aus dem Jahr 1518, die Luther in lateinischer Sprache verfasste. Innerhalb kürzester Zeit war der Erstdruck vergriffen, und noch im selben Jahr erschienen in Leipzig bei Valentin Schumann weitere Auflagen.
Nachdem der gelehrte Mönch Martin Luther (1483 – 1546) seine 95 Thesen gegen den Ablass "aus Liebe zur Wahrheit und im Verlangen, sie zu erhellen" mit Erfolg am 31. Oktober 1517 veröffentlicht hatte, musste er sich zunächst vor seinen Augustiner-Mitbrüdern rechtfertigen, die ihn daraufhin in seinen Absichten unterstützten.
Die römische Kurie hingegen war beunruhigt und zielte auf Widerruf oder Bannung mit Ketzerverbrennung. Kurienkardinal Cajetan zitierte in seiner Funktion als päpstlicher Sondergesandter Luther nach Augsburg, wo dieser einer dreitägigen Disputation, genauer einem Verhör, unterzogen wurde. Der päpstliche Legat hatte sich in Augsburg der Vollmacht gerühmt, den ketzerischen Mönch einkerkern zu können, falls er nicht widerrufe. Luther erwies sich im Dialog als beschlagener Theologe, floh am 20. Oktober 1518 rechtzeitig während der Nacht aus Augsburg. Luther hinterließ eine erste Appellation an den "übelberatenen Papst“, die von einem Augustinermönch vor Zeugen übergeben und an Kirchentüren angeschlagen wurde. Die Appellation fand ähnlich wie bei der Bekanntgabe der Thesen rasche Verbreitung. Als noch immer keine Reaktion durch die Kurie erfolgte, ließ Luther 1518 von Wittenberg aus eine zweite Appellation folgen, die diesmal an ein potentielles Konsilium gerichtet war, das ebenfalls gegen den Willen des Papstes eine Reform in Gang setzen sollte, die die Herrschaft des Papstes und der Kurie über die Kirche in Frage stellte. Ein besterhaltenes Exemplar dieser zweiten Appellation ist nun im Goethe-Museum zu sehen. Die Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern im 15. Jahrhundert beschleunigte jetzt die Weiterleitung von dringenden Informationen. Rechtlich konnte Luther sich darin auf theologische Einschätzungen der Universität Paris stützen, die eine solche Einberufung legitimierte.
