Pressedienst Einzelansicht
Ordnung
Minderjährige Discobesucher kommen Inhaber teuer zu stehen
Bei Halloween-Party nachts in Discothek erwischt/Inhaber muss 1.000 Euro Geldbuße zahlen
Erstellt:
Der Inhaber einer Discothek nahe des Hauptbahnhofs wurde jetzt zu einer Geldbuße von 1.000 Euro wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz verurteilt. Der 54-Jährige hatte es geduldet, dass eine Gruppe minderjähriger Jugendlicher in der Halloweennacht 2017 in den frühen Morgenstunden in seiner Lokalität feierte. Ein ebenfalls gegen ihn eingeleitetes Verfahren wegen des Verstoßes das Nichtraucherschutzgesetz, läuft noch.
Eine Streife des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) wurde in der Halloweennacht im Oktober 2017 von Bürgern darauf aufmerksam gemacht, dass sich mehrere Jugendliche in einer Discothek am Hauptbahnhof aufhalten - und das, obwohl Mitternacht schon länger überschritten war. Aufgrund der konkreten, glaubhaften Schilderungen entschlossen sich die beiden Einsatzkräfte die Discothek aufzusuchen und führten gegen 00.30 Uhr eine Jugendschutzkontrolle durch. Bereits beim Betreten der Discothek sahen die beiden OSDler mehrere augenscheinlich jugendliche Personen und entschlossen sich, diese zu kontrollieren. Die Überprüfungen ergaben, dass zwei der Jugendlichen 17 Jahre und einer erst 16 Jahre alt waren und sich, da es inzwischen 0.45 Uhr war, nicht mehr in der Discothek aufhalten durften. Außerdem rauchte der 16-Jährige und einer der beiden 17-Jährigen. Nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern wurden die drei Jugendlichen in ein herbeigerufenes Taxi gesetzt und traten so sicher die Heimreise an. Mit den festgestellten Verstößen vor Ort konfrontiert, war der 54-Jährige zunächst uneinsichtig.
Inzwischen hat er aber das gegen ihn festgesetzte Bußgeld wegen der Verstöße gegen das Jugendschutz in Höhe von 1.000 Euro akzeptiert.
Für diese und andere Aufgaben braucht der Ordnungs- und Servicedienst jetzt und in Zukunft Menschen mit ausgeprägtem Gerechtigkeitsgefühl, die bereit sind, sich für Recht und Gesetz einzusetzen. Für den Ausbildungsbeginn zum 1. September 2018 sind noch Ausbildungsplätze frei. Weitere Informationen veröffentlicht die Stadt unter www.duesseldorf.de/die-stadt-als-arbeitgeberin/ausbildungsangebote-praktika-und-freiwilligendienste/ausbildung/karriereportal/verwaltungsfachangestellte-verwaltungsfachangestellter-oeffentliche-ordnung.html