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Ordnung

Minderjährige feiern nachts im Szeneclub auf der Kö - Inhaber und Türsteher müssen Geldbuße zahlen

Ordnungs- und Servicedienst ermittelt bei Jugendschutzkontrolle 15-Jährige nach Mitternacht in einer Discothek


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Der 25-Jährige Inhaber einer Discothek auf der Königsallee muss 1.000 Euro, der für den Zutritt zum Club zuständige 30 Jahre alte Türsteher muss 500 Euro Bußgeld wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz zahlen. Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) hatten festgestellt, dass beide es zugelassen hatten, dass zwei 15-Jährige in den frühen Morgenstunden des Samstag, 23. Dezember 2017, noch in der Disco feierten.

In der Nacht des Freitags, 22. Dezember 2017, rief ein besorgter Bürger in der Leitstelle des OSD an und teilte mit, dass sich in einer Diskothek auf der Königsallee mehrere Jugendliche aufhalten würden. Die von der dort aus alarmierte Streife konnte schon bei der Anfahrt zur Discothek gegen 23.45 Uhr ein größere Anzahl offensichtlich Minderjähriger, die sich vor der Disco aufhielten, sehen. Daher wurden drei weitere Streifenteams zur Unterstützung angefordert.

Nachdem gegen 0.15 Uhr Verstärkung eingetroffen war, betraten die acht uniformierten Einsatzkräfte den Szeneclub, der mit rund 130 Gästen gut gefüllt war. Als einige Gäste die OSD-Mitarbeiter sahen, flüchteten sie durch die Notausgänge, während sich die übrigen Gäste - wenn der Verdacht bestand, dass sie minderjährig waren -, einer Jugendschutzkontrolle unterziehen mussten.

Gleich zu Beginn der Überprüfung kam den OSDlern eine offensichtlich alkoholisierte männliche Person entgegen, die auf Nachfrage auch sofort angab erst 15 Jahre alt zu sein. Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes dürfen sich Personen unter 16 Jahren in Discotheken ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten nicht aufhalten. Da der 15-Jährige alleine war, hätte er sich nicht in der Disco aufhalten dürfen. Eine weitere männliche Person machte zunächst falsche Angaben zu seinem Alter und gab an volljährig zu sein. Dies erschien den Einsatzkräften aufgrund des jugendlichen Aussehens unglaubwürdig. Eine genauere Überprüfung der Identität ergab dann, dass auch dieser "junge Mann" erst 15 Jahre alt war und sich somit auch nicht in dem Nachtclub aufhalten durfte.

Gegen 1.15 Uhr kam der Türsteher zum Eingang und teilte mit, dass er sich nicht erklären könne, wie die Minderjährigen in den Club gekommen sind. Schließlich hätte er alle Personen ausnahmslos nach dem Ausweis gefragt. Allerdings waren während der über eine Stunde andauernden Kontrolle weder der Türsteher noch eine anderer Verantwortlicher am Eingang und kontrollierten den Einlass. Die Bußgelder gegen den Inhaber und den Türsteher sind inzwischen rechtskräftig.

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