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Kultur

Clara-Schumann-Musikschule

Musikschulgebühren sollen teilweise erstattet werden

Gebühren sollen für Corona bedingten Unterrichtsausfall rückwirkend erstattet werden/Eine entsprechende Beschlussvorlage ist in die politischen Gremien eingebracht worden


Erstellt:
Redaktion: Meissner, Valentina

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie musste der Präsenzunterricht an der Clara-Schumann-Musikschule vorübergehend eingestellt werden. Für diese Zeit wurde kurzfristig ein digitales Angebot für einen Teil der Schülerinnen und Schüler organisiert, und es fand in vielen Fällen regelmäßiger Unterricht per Videochat statt.

Nicht alle Schülerinnen und Schüler der Clara-Schumann-Musikschule konnten jedoch an dem Online-Unterricht teilnehmen. Weiterhin stehen seit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts der Clara-Schumann-Musikschule circa 60 Räume außerhalb der Musikschule in den Bezirken Corona bedingt nicht zur Verfügung, so dass durch die Raumnot der Musikschulunterricht derzeit nur eingeschränkt erteilt werden kann.

Daher ist nun eine Beschlussvorlage für eine teilweise rückwirkende Erstattung der Musikschulgebühren ab dem 1. April 2020 in die politischen Gremien eingebracht worden. Der Kulturausschuss stimmte in seiner Sitzung am Donnerstag, 4. Juni, der Vorlage bereits zu. Weitere Entscheidungen über den Beschluss folgen in den zuständigen politischen Gremien.

Die Beschlussvorlage sieht vor, die Gebühren in den Grund-, Ensemble- und Ergänzungsfächern sowie im Gruppenunterricht ab drei Teilnehmerinnen und Teilnehmern ab dem 1. April zu erstatten, da in diesen Fächern kein durchgängiger digitaler Unterricht möglich war. Im Einzelunterricht und bei den Zweiergruppen sollen nur dann Gebühren erstattet werden, wenn kein regelmäßiger digitaler Unterricht stattgefunden hat.

Alle Musikschülerinnen und Musikschüler werden unmittelbar nach der endgültigen Entscheidung durch ein Schreiben über die Gebührenerstattung informiert.

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