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Verwaltung

Neue Regelungen für die Beseitigung von Gebäuden und Anlagen


Erstellt:
Redaktion: Frisch, Michael

Mit dem Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung haben sich ab dem 1. Januar 2019 die Regelungen für die Beseitigung von Gebäuden und Anlagen geändert. Darauf weist das Bauaufsichtsamt hin. Hierbei ist bezüglich von Genehmigungsvorbehalten zu beachten, dass es unterschiedliche Satzungsgebiete gibt, für die verschiedene Regelungen gelten. Ob sich das jeweilige Grundstück im Bereich einer Erhaltungssatzung oder einer Denkmalbereichssatzung befindet, können Interessierte über das Geoportal der Landeshauptstadt Düsseldorf erfahren unter: www.duesseldorf.de/geoportal.html

Das Erfordernis denkmalrechtlicher Erlaubnisse bleibt von den Neuregelungen unberührt.

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