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Verwaltung Stadtentwicklung

Neue Spielplatzsatzung für Düsseldorf geplant


Erstellt:
Redaktion: Robl, Julia

Düsseldorf wächst - und auch die Kinder der Stadt sollen bei Wohnungsbauprojekten davon profitieren: Dazu hat die Stadtverwaltung für den anstehenden Sitzungszyklus eine Beschlussvorlage in die politische Beratung eingebracht. Die "Novellierung der Spielplatzsatzung" steht unter anderem am Montag, 9. April, in der Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung sowie im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen auf der Tagesordnung. Den Beschluss wird der Stadtrat voraussichtlich am Donnerstag, 3. Mai, fassen. Die Satzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und ersetzt damit die "Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Kinderspielplätzen auf Baugrundstücken in der Landeshauptstadt Düsseldorf" vom 2. Mai 1974.

Umweltdezernentin Helga Stulgies erklärt: "Als wachsende Stadt verzeichnet Düsseldorf eine anhaltende Erweiterung beziehungsweise eine Verdichtung von Wohnbauflächen. Damit wachsen gleichzeitig die Anforderungen an die Qualität des Wohnumfelds und der nutzbaren Freiflächen für Kinder. Die neue soll die bisher gültige Spielplatzsatzung, die sich auf Vorgaben zur Größe und Lage der Spielplätze auf privaten Baugrundstücken beschränkt, erweitern. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Flächenkonkurrenz im städtischen Raum ist es notwendig, die Qualität sowie die nachhaltige Instandhaltung privater Spielflächen zu sichern."

Die Verwaltungsvorlage sieht Folgendes vor: Spielplätze bei Wohnprojekten sollen insbesondere größere Flächen und eine bessere Ausstattung bekommen. Der Anwendungsbereich wird konkretisiert, ebenso die Ausnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Auflagen zur Herstellung, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht werden neu aufgenommen und ein Bußgeld für Verstöße festgesetzt.

Größe
In der alten Satzung war eine Mindestfläche von 25 Quadratmetern vorgesehen sowie zusätzliche fünf Quadratmeter pro Wohnung bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen. Nach der neuen Satzung erhöht sich die Spielfläche auf mindestens 40 Quadratmeter. Sie soll zusammenhängend sein und darf nur unterteilt werden, wenn jedes Teilstück ebenfalls mindestens 40 Quadratmeter groß ist. Umfassen Wohngebäude mehr als drei Wohnungen, erhöht sich die Fläche des Spielplatzes mit jeder zusätzlichen Wohnung um fünf Quadratmeter.

Lage
Von den Wohnungen aus muss der dazugehörige Spielplatz einsehbar sein und darf daher maximal 100 Meter vom Gebäude entfernt sein. Darüber hinaus müssen die Spielplätze so angelegt werden, dass sie windgeschützt, teils besonnt und beschattet und gefahrlos erreichbar sind, ohne öffentliche Straßen oder Kfz-Zufahrten überqueren zu müssen. Die Nähe zu Auto-Zufahrten, (Tief-)Garagen oder Stellplätzen ist zu vermeiden. Spielplätze sowie deren Zugänge sind gegen solche Gefahren so abzugrenzen, dass Kinder ungefährdet spielen können und vor Immissionen geschützt sind.

Beschaffenheit
Die Spielflächen müssen barrierefrei zugänglich und so beschaffen sein, dass Nutzungsvielfalt gegeben ist. Für Kinder ungefährliche Pflanzen sollen die Fläche begrenzen. Der Boden soll mit Rasen oder einem anderen geeigneten Belag versehen werden. Mindestens ein Fünftel ist als Sandspielfläche herzurichten. Sie muss auf sickerfähigem Untergrund mindestens 40 Zentimeter tief sein und zur Hälfte mit einem mindestens 25 Zentimeter breiten Sitzrand aus schnell trocknendem Material eingefasst werden.

Umfassen Wohngebäude mehr als drei Wohnungen, müssen mindestens ein Spielgerät und eine Sitzmöglichkeit vorhanden sein. Spielflächen, die größer als 100 Quadratmeter sind, werden mit mindestens zwei Sitzmöglichkeiten sowie zwei Geräten unterschiedlicher Spielfunktion ausgestattet. Bei Flächen, die größer als 200 Quadratmeter sind, wird diese Ausstattung auf jeweils drei erhöht. Sobald der Spielplatz drei Spielgeräte bereitstellt, muss mindestens eines behindertengerecht sein.

Herstellung, Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht
Ein ganz neuer Paragraf widmet sich dem Unterhalt. Der Eigentümer ist dafür zuständig, die Spielflächen, ihre Zugänge und Spielgeräte regelmäßig zu pflegen, zu unterhalten und einen sicheren Zugang zu gewährleisten. So muss der Sand mindestens alle zwei Jahre - bei starker Verschmutzung häufiger - gewechselt werden. Abgenutzte oder beschädigte Spielgeräte sind durch gleichartige und -wertige zu ersetzen. Grundstückseigentümer tragen ebenfalls dafür Sorge, dass auf dem Spielplatz nicht geraucht wird und Hunde ihn nicht betreten.

Ausnahmen
Sobald die Wohnungen genutzt werden, sind die Spielplätze herzurichten. Ob die neue Spielplatzsatzung zur Anwendung kommt und somit ein Spielplatz gebaut werden muss, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Auch eine ganze oder teilweise Beseitigung ist nur möglich, wenn die Bauaufsichtsbehörde zustimmt. Dies ist ebenfalls bei nachträglichen Forderungen von Spielplätzen bei bestehenden Gebäuden der Fall. Dort können die Anforderungen an die Größe entsprechend der Satzung abweichen und den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Darüber hinausgehende oder abweichende Festsetzungen bleiben unberührt.

Ordnungswidrigkeit
Wer nach Inkrafttreten gegen die neue Spielplatzsatzung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Sitzungsunterlagen des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung sowie des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen sind bereitgestellt unter: ratsinfo.duesseldorf.de/ratsinfo/duesseldorf/Meeting.html

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