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Ordnung
Oberbürgermeister Geisel, Ordnungsdezernent Zaum und Stefan Wittstock vom Personalrat besuchen OSD
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Oberbürgermeister Thomas Geisel, Ordnungsdezernent Christian Zaum und Stefan Wittstock (1. Stellvertretender Vorsitzender des Personalrates der Allgemeinen Verwaltung) haben am heutigen Freitag, 1. Dezember, Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf besucht.
Oberbürgermeister Thomas Geisel betonte: "Ich bin mir mit dem Ordungsdezernenten und dem Personalrat einig, dass die Anfeindungen bis hin zu Bedrohungen absolut inakzeptabel sind. Die Kolleginnen und Kollegen des OSD sorgen für Sicherheit in der Stadt und leisten damit für die Bürgerinnen und Bürger in Düsseldorf eine sehr wertvolle Arbeit. Dies darf nicht in Vergessenheit geraten."
Ordnungsdezernent Christian Zaum: "Unbestritten ist, dass sich Rheinbahn-Kunden zum Beispiel durch exzessiven Alkoholkonsum von Nicht-Wartenden auf den Sitzgelegenheiten in Wartehäuschen verunsichert fühlen. Diesen Beschwerden gehen wir selbstverständlich nach."
Stefan Wittstock (1. Stellvertretender Vorsitzender des Personalrates der Allgemeinen Verwaltung):"Die völlig überzogene öffentliche Kritik an den Beschäftigten des OSD in den vergangenen Tagen weist der Personalrat entschieden zurück. Vor allen Dingen sind alle roten Linien überschritten, wenn Beleidigungen, Bedrohungen oder gar Gewalt gegenüber den Beschäftigten in der Folge Realität werden. Hier erwarten wir von der Stadtgesellschaft, dass sie sich mit den Kolleginnen und Kollegen des OSD aktiv solidarisiert."
Paragraph 3 der Düsseldorfer Straßenordnung
Paragraph 3 der Düsseldorfer Straßenordnung besagt in Absatz 1, dass "die Anlagen des ÖPNV (...) nur im Rahmen ihrer Bestimmung für öffentliche Verkehrszwecke benützt werden (dürfen)". Absatz 2 konkretisiert dies dahingehend, dass "jedes Verhalten, das dieser Zweckbestimmung widerspricht, insbesondere das Benutzen der Anlagen als Ruhe-, Spiel- und Lagerplatz, sofern nicht ausdrücklich erlaubt, sowie der Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, untersagt ist." Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes gehen bereits seit Jahren Beschwerden von Fahrgästen über eine zweckentfremdete Nutzungen der Sitzgelegenheiten der ÖPNV-Anlagen nach und ahnden auch Verstöße gegen die Düsseldorfer Straßenordnung. Verstöße werden auch ohne konkrete Beschwerden im Einzelfall verfolgt und geahndet. Vor einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder einem Platzverweis stehen aber immer aufklärende Hinweise und Gespräche.
Am 14. November erhielt ein 86-jähriger Rentner durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Verwarngeld ("Knöllchen") über 35 Euro wegen Verstoßes gegen Paragraph 3 der Düsseldorfer Straßenordnung. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Bekanntwerden seiner Demenz-Erkrankung von Amts wegen umgehend eingestellt.
