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Ordnung
Ordnungsamt: 150 Fragen rund ums Feiern
Seit 1. Oktober müssen private Feiern ab 50 Teilnehmern, wenn sie nicht in der eigenen Wohnung stattfinden, beim Ordnungsamt angezeigt werden/Infotelefon für Nachfragen eingerichtet
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Rund 150 Anfragen zu der neu eingeführten Anmeldepflicht für private Feiern sind am Donnerstag, 1. Oktober, beim Ordnungsamt eingegangen. Das Ordnungamt hatte dafür eigens die Informationsrufnummer 0211-8923350 besetzt. Die Anrufer zeigten sich überwiegend gut informiert und hatten Detailfragen oder Sorgen.
Mit der Coronaschutzverordnung, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Veranstalter privater Feiern ab 50 Teilnehmern zu einer vorherigen Anmeldung beim Ordnungsamt verpflichtet. Dies gilt, soweit diese nicht in der privaten Wohnung stattfinden. Unverändert sind solche Feiern nur aus herausragendem Anlass zulässig, und sie dürfen maximal 150 Teilnehmer haben. Anzeigepflichtig sind also zum Beispiel die Feier runder Geburtstage oder von Hochzeiten in Gaststätten oder gewerblichen Partyräumen. Die Meldungen müssen drei Tage vorher beim Ordnungsamt eingehen. Außerdem sind die Gastgeber verpflichtet, Teilnehmerlisten vorzuhalten und zu aktualisieren.
Eine Mitarbeiterin, die sonst in der städtischen Bußgeldstelle tätig ist, zeigte sich angenehm überrascht von den freundlichen und gut gelaunten Telefonaten am Infotelefon des Ordnungsamtes: "Da bekommt man auch mal einen Dank für die gute Beratung!" Unter den Anrufern waren auch vereinzelt Gewerbetreibende und sonstige, nicht-private Veranstalter wie etwa ein Verein, der wegen seiner Jahreshauptversammlung anfragte. Soweit ihre Veranstaltungen nach der Coronaschutzverordnung zugelassen sind, ist eine Anmeldung nicht notwendig: Bei gewerblichen Veranstaltungen müssen unverändert die generellen Anforderungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden - vor allem: das Abstandsgebot und die Teilnehmerliste sind verpflichtend.
Über das freigeschaltete Onlineformular sind bis gestern Abend rund 20 Anmeldungen eingegangen. Zumeist handelte es sich um Hochzeiten oder runde Geburtstage, die zumeist bereits am kommenden Wochenende stattfinden sollen.
Auf der Grundlage der Anzeigen sowie im Zuge sonstiger Beschwerden - zum Beispiel wegen Lärm - wird das Ordnungsamt solche Feiern stichprobenartig überprüfen. Das gilt auch für die Überprüfung der Gästelisten. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Kontaktnachverfolgung bei Infektionsfällen hat die Landesregierung die einschlägigen Bußgeldvorschriften verschärft.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular gibt es im Internet unter https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/anmeldung-feier.html.
Für Fragen zum Thema "Coronavirus" hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona