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Ordnung
Ordnungsamtsmitarbeiter mitgeschleift: Landgericht geht über Urteil des Amtsgerichtes hinaus
Der zur Tatzeit 70-jährige Mannheimer wollte einem Knöllchen wegen unberechtigtem Parkens auf einem Schwerbehindertenparkplatz entgehen
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Ein äußerst uneinsichtiger Mann der einen OSD-Mitarbeiter mit dem Auto mitgeschleift hatte, um einem Knöllchen wegen Falschparkens auf einem Behindertenparkplatz zu entgehen, hatte gegen eine vom Amtsgericht verhängte Strafe Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Das Landgericht ging am heutigen Freitag, 23. Februar, über die vom Amtsgericht gegen den Mannheimer verhängten sechs Monate Haft, die auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden waren hinaus. Zusätzlich muss der Täter nun 50 Sozialstunden ableisten und 600 Euro an eine Stiftung der Polizei zahlen. Darüber hinaus wurde ihm auch ein Bewährungshelfer auferlegt. Richter und Staatsanwaltschaft am Landgericht hoben während des Prozesses deutlich hervor, dass man so nicht mit Mitarbeitern der Ordnungsbehörde umgeht.
Der zum Tatzeitpunkt 70-jährige Mann hatte im November 2015 einen Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes Düsseldorf mit seinem Auto mitgeschleift. Die Einsatzkraft hatte ihn dabei ertappt, dass er sein Auto in der Innenstadt unberechtigt auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte abgestellt hatte.
Bereits bei der Personalienfeststellung zeigte sich der Mannheimer renitent. "Von mir kriegen Sie gar nichts!", schleuderte er den Mitarbeitern des Ordnungsamtes zunächst entgegen. Dann eskalierte die Situation. Der 70-Jährige tat zunächst bei offenstehender Autotür so, als wenn er seinen Personalausweis zeigen wollte - und gab dann Gas. Der Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung, der in der Autotür gestanden hatte, wurde mitgerissen, landete mit auf dem Fahrersitz und konnte sich mit einem beherzten Sprung aus der Lage befreien. Dabei gelang es ihm, das Smartphone des wild gewordenen Mannheimers zu greifen. Mit viel Glück wurde der Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung bei dem "Stunt" nicht verletzt. Der 70-jährige Senior raste zunächst mit seinem Wagen davon, kehrte jedoch später zum Tatort zurück, weil er sein Smartphone vermisste. Dort erwartete ihn schon die Polizei, die seine Personalien aufnahm.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und der betroffene Mitarbeiter stellten Strafanzeige gegen den renitenten Fahrer. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Widerspruch ein, so dass es zunächst zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. Auch dort zeigte der Mann keine Einsicht. Gemeinsam mit seiner Rechtsanwältin versuchte er, den Vorfall herunter zu spielen und eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Doch der Richter folgte bezüglich des Strafmaßes dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine sechsmonatige Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Denn der Mannheimer war kein unbeschriebenes Blatt. In jüngster Vergangenheit geriet er bereits mehrfach wegen unbeherrschter Fahrweise mit dem Gesetz in Konflikt und musste schon mehrfach den Führerschein abgeben. Das Gericht sah von einem Entzug der Fahrerlaubnis ab, das bleibt nun der zuständigen Mannheimer Behörde vorbehalten.
Bedienstete des Ordnungsamtes sind im Rahmen der Aufgabenerledigung dazu befugt, die Personalien von Menschen festzustellen. Die Verweigerung oder die Falschangabe der Personalien kann mit einem Bußgeld von 125 Euro zuzüglich Gebühren geahndet werden.