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Ordnung
Ordnungsamtsmitarbeiterin beleidigt: 300 Euro Strafe
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Wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung müssen ein Autofahrer und sein Begleiter jetzt 300 Euro zahlen - dann wird das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ansonsten werden sie öffentlich angeklagt.
Der Einsatzkraft war am Dienstag, 6. März, das verkehrswidrig abgestellte Auto des Mannes in Düsseldorf-Heerdt in der Nähe einer Tankstelle aufgefallen. Der Wagen stand behindernd auf dem dortigen Geh- und Radweg. Während der Dateneingabe und Fertigung der Fotos zur Beweisaufnahme erschienen zwei Männer. Einer davon gab an, er sei nur eben in der Werkstatt gewesen und die Einsatzkraft bräuchte ihn nicht aufschreiben. Die Mitarbeiterin erklärte die Brisanz des falsch abgestellten Fahrzeuges, da dieses eine erhebliche Sichtbehinderung für Fußgänger, Radfahrer und den Fließverkehr darstellte. Beide Männer belagerten die Einsatzkraft und redeten lauthals auf sie ein. Mit den Worten "Was hast Du für ein Problem; Du bist gar nichts; brauchst Du neue Streifen oder was?" schrien sie die Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung an. Anschließend schlug einer der Männer der Einsatzkraft auf den linken Oberarm und rief "Du kannst mich mal". Die Mitarbeiterin erwiderte energisch, dass sie sich Beleidigungen und Schläge nicht gefallen ließe und die Männer dies unterlassen sollen. Die Männer unterhielten sich und sagten "Ich hab nichts gemacht; die kann Dir gar nichts, Du hast vier Zeugen". Auf die anschließende Personalienaufnahme zur Fertigung eines Strafantrages entgegneten die Männer mit "Das geht Dich einen Scheiß an". Als Quittung erhielten sie jetzt die Strafe von 300 Euro.