Pressedienst Einzelansicht

Ordnung

Ordnungsamtsmitarbeiterin beleidigt: Beschuldigter muss 850 Euro zahlen


Erstellt:
Redaktion: Velten, Falk

Weil er eine Ordnungsamtsmitarbeiterin im September 2018 beleidigt hatte, wurde ein Mann jetzt vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Zahlung in Höhe von insgesamt 850 Euro verpflichtet. Aufgrund des krankheitsbedingten Verdienstausfalls der Geschädigten müssen 700 Euro an die Stadt gezahlt werden. Außerdem sprach der Richter der Ordnungsamtsmitarbeiterin ein Schmerzensgeld von 150 Euro zu. Die Geschädigte lehnte die Annahme dieses Geldes aber ab und bat um eine Zahlung unmittelbar an das Kinderhospiz Regenbogenland.

Ausgangspunkt war eine Verkehrskontrolle, bei der die betroffene Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes einen Fahrzeughalter verwarnte. Der Wagen stand ohne Umweltplakette in der Umweltzone, niemand befand sich am Auto. Rund 20 Minuten später gab sich im Laufe der weiteren Kontrolle, ein Passant als Fahrzeughalter des verwarnten Wagens zu erkennen. Der Mann, der einen Hund mit sich führte, beleidigte, bedrängte und beschimpfte die Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung, die unverzüglich die Polizei verständigte.

Als die Polizei eintraf, hatte sich der damals 37-Jährige bereits schimpfend entfernt. Im Zuge der Kennzeichen-Feststellung konnte der Fahrzeughalter allerdings ermittelt werden. Da sich dieser gegenüber der Polizei auch unkooperativ und aggressiv verhielt, wurde er von den Beamten kurzfristig festgenommen.

PDF TXT