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Ordnung
OSD im Einsatz für den Jugendschutz
20 Minderjährige tummelten sich nach Mitternacht in Alstadt-Disko/Bußgeld gegen Betreiber verhängt
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Diverse Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz stellten die Mitarbeiter des Jugendschutz-Teams, verstärkt um weitere Kräfte des Ordnungs- und Servicedientes (OSD) in der Nacht von Freitag, 24., auf Samstag, 25. August, 18 bis 5 Uhr, fest. In einer Altstadt-Disko tummelten sich nach Mitternacht noch 20 Minderjährige - und das, obwohl die Veranstalter, noch um 22 Uhr über die Bestimmung des Jugendschutzgesetzes belehrt worden waren, dass unter 18-Jährige sich nur bis Mitternacht auf Konzerten und in Diskotheken aufhalten dürfen. Den Betreiber erwartet nun ein saftiges Bußgeld.
Auf der Friedrich-Ebert-Straße trafen Mitarbeiter des OSD um 0.10 Uhr drei Mädchen (zwei 15, eine 17 Jahre) an. Die Einsatzkräfte nahmen Kontakt zu den Eltern der Teenager auf. Diese reagierten überrascht, da die beiden jüngeren wechselseitig zu Hause erzählt hatten, dass sie bei der jeweils anderen übernachten würden. Da die Eltern auswärts wohnten und ihre Töchter nicht umgehend abholen konnten, wurden die Mädchen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten in die Obhut einer Jugendschutzstelle gegeben.
In den späten Abendstunden am Freitag, 24. August, beschwerten sich Anwohner in Kaiserswerth über mehrere Jugendliche, die am Rhein lauthals feiern sollten. Als sie dort ankamen, konnten die OSD-Mitarbeiter keine Lärmbelästigung mehr feststellen. Eine Jugendliche wurde dabei erwischt, wie sie sich gerade einen Joint drehte. Die Überprüfung ergab, dass die junge Frau noch Canabis in einem Tütchen mit sich führte. Das Rauschgift wurde sichergestellt und anschließend der Polizei übergeben. Von dort wird ein Strafverfahren gegen die Jugendliche eingeleitet.
Darüber hinaus wurden bei dem Einsatz drei Minderjährige mit Zigaretten angetroffen. Sie mussten die Tabakprodukte abgeben. Zwei Minderjährige mussten den OSD-Mitarbeitern Alkohol aushändigen. Vier Jugendliche wurden in Absprache mit den Eltern aus Kneipen oder Diskotheken nach Hause geschickt.
Weitere Feststellungen
Zusätzlich zu den Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz stellten die Einsatzkräfte an der Flingerstraße einen Straßenhändler, der auf einer Fläche von 10 Quadratmetern Aquarelle zum Verkauf anbot. Da der Verkäufer weder im Besitz einer Reisegewerbekarte noch einer Sondernutzungserlaubnis war, wurde er aufgefordert den weiteren Verkauf einzustellen.
Über sechs aggressive Bettler beschwerten sich an der Bolker Straße Kunden einer Bank und der Sparkasse bei den Mitarbeitern des OSD. Diese hätten sie beim Geldabholen immer wieder bedrängt, ihnen doch Geld zu geben. Als Druckmittel sei dabei auch ein Hund eingesetzt worden. Den sechs angetroffenen Bettlern wurde daraufhin ein Platzverweis für den Bereich um die Geldautomaten ausgesprochen, um die Bankkunden zu schützen.
Im Rahmen der Jugenschutzkontrollen wurde eine Shisha Bar auf der Neustraße aufgesucht. Dort wurde festgestellt, dass 15 Shishas unter Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz geraucht wurden. Da der Betreiber der Shisha Bar in der Vergangenheit bereits öfter aufgefallen ist, erwartet ihn nun ein empflindliches Bußgeld.