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Ordnung
OSD-Mitarbeiter beleidigt: 4.500 Euro Geldstrafe
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Weil er Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) im April 2018 beleidigt hatte, ist ein Mann vom Landgericht zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden. Gegen ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichtes hatte der Mann Berufung eingelegt, sodass der Fall beim Landgericht landete. Die Berufung hatte keinen Erfolg. Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang. Es hält eine hohe Geldstrafe für tat- und schuldangemessen. Denn die Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 90 Euro richte sich, wie üblich, nach dem Nettoverdienst des Angeklagten in Höhe von 2.700 Euro. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Ausgangspunkt war, dass drei Einsatzkräfte des OSD im April 2018 um 0.30 Uhr nachts zu einer Lärmbeschwerde in Düsseldorf-Golzheim gerufen worden waren. Vor Ort hörten die OSD-Mitarbeiter laute Musik. Sie klingelten bei dem Verursacher, um gegen die Störung der Nachtruhe vorzugehen. Der damals 46-jährige Verursacher zeigte sich nach öffnen der Tür von Beginn an uneinsichtig und führte sich den Einsatzkräften gegenüber respektlos auf. Diese Respektlosigkeit zeigte sich durch lautstarke verbale Beleidigungen sowie grob anstößige, obszöne und herabwürdigende Gesten gegenüber den OSD-Mitarbeitern. Die Einsatzkräfte stellten daraufhin Strafanzeige gegen den Mann.