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Ordnung

OSD-Mitarbeiter mit Bierflasche angegriffen: sechs Monate auf Bewährung


Erstellt:
Redaktion: Mester, Annika

Weil sie Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) der Landeshauptstadt massiv beleidigt und körperlich verletzt hatte, wurde eine 42-jährige Frau nun zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Bewährungszeitraum beträgt drei Jahre.

Die Beschuldigte war im Mai letzten Jahres an einem Abend gegenüber den OSD-Mitarbeitern ausfällig geworden, als sie ihren Hund im Stadtwerkepark an der Kettwiger Straße nicht angeleint herumlaufen ließ. Auf diesen Verstoß gegen die Anleinpflicht angesprochen und auf die Forderung sich auszuweisen, stand die Hundehalterin abrupt auf und ging. Dabei griff zu einer abgestellten Bierflasche und schlug damit einem OSD-Mitarbeiter zwei Mal auf den Kopf. Den dritten Schlag konnte der Mitarbeiter jedoch abwehren und die alkoholisierte Frau unter Kontrolle bringen.

Bei der Durchsuchung der nun fixierten Frau stellten die Dienstkräfte die Personalien der Frau fest und fanden eine grüne verdächtige Substanz, die sie als Marihuana ausmachten. Die daraufhin angeforderte Polizei stellte die Substanz sicher und fand mehrere Arzneitabletten in der Tasche der Verurteilten. Die Beschuldigte gab zu, vor dem Erscheinen der OSD-Mitarbeiter einen Joint geraucht und Tabletten genommen zu haben. Die Frau stand zusätzlich offensichtlich unter Alkoholeinfluss, was ein Atemalkoholtest bestätigte: 1,7 Promille. Sie kam zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam, während ihr Border-Collie-Mix mit dem Tiertaxi ins Tierheim Düsseldorf fuhr. Die Beschuldigte hatte sich zudem als ungeeignet zum Halten großer Hunde erwiesen und musste ihren Hund inzwischen abgeben.

Den OSD-Mitarbeitern hatten zwei Passanten die Arbeit erschwert, die mit der Frau sympathisiert und die Dienstkräfte zum Ablassen von der Alkoholisierten animiert hatten. Die nun verurteilte Frau hatte während des Einsatzes die OSD-Kräfte beleidigt, dabei die Kompetenzen der zum Ordnungsamt zugehörigen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Frage gestellt und sich deren Aufforderungen widersetzt.

Hintergrund: Der OSD im Einsatz
Dienstkräfte von Ordnungsbehörden wie der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf sind im Einsatz den Dienstkräften der Polizei gleichgestellt. Sie besitzen damit Befugnisse, wie beispielswiese die Befugnis zum ordnungsbehördlichen Einschreiten, die Befugnis Verwaltungszwang anzuwenden und Sonder- und Wegerechte zu nutzen. Zudem stehen OSD-Mitarbeitern auch bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sinngemäß die Rechte der Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten zu.

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