Pressedienst Einzelansicht

Ordnung

OSD stellt Sprayer auf Kinderspielplatz


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Ein Mann, der mit seinem Hund auf den Kinderspielplatz an der Stahlwerkstraße ging, erregte am Donnerstag, 23. August, 23 Uhr die Aufmerksamkeit einer Streife des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD). Das Mitführen von Tieren ist auf Kinderspielplätzen laut Düsseldorfer Straßenordnung (§ 5,5) generell nicht gestattet. Als die Einsatzkräfte dem Mann folgten, fiel ihnen auf, dass er an einer Ecke der Anlage mit einer Spraydose eine Wand besprühte. Darauf angesprochen und befragt, räumte der 25-Jährige ein, dass er das Sprayen habe ausprobieren wollen. Der Mann wurde vom OSD an die hinzugerufene Polizei übergeben. Es wurde Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt.

PDF TXT