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Ordnung

OSD stellt Verstöße gegen die Trageverpflichtung von Mund-Nasen-Bedeckungen fest

Vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet


Erstellt:
Redaktion: Velten, Falk

Bei Einsätzen im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung des Landes haben die Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) am Dienstag, 29. September, einige Verstöße gegen die Trageverpflichtung von Mund-Nasen-Bedeckungen festgestellt.

Im Rahmen des Streifendienstes wurden die OSD-Einsatzkräfte auf einen Friseursalon aufmerksam, in dem ein Beschäftigter einem Kunden die Haare frisierte, ohne die vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung vorschriftsmäßig zu tragen. Als die Einsatzkräfte den Salon betraten, korrigierte der Betroffene den Sitz der Bedeckung. Der Beschäftigte wurde durch die Einsatzkräfte entsprechend der Coronaschutzverordnung belehrt. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Bei der Kontrolle einer Pizzeria in Benrath fehlte das vorgeschriebene Desinfektionsmittel. Während der Belehrung des Inhabers servierte ein Mitarbeiter eine Pizza in Kundennähe ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Darüber hinaus konnte der Inhaber weder eine aktuelle Kontaktliste noch eine Raumskizze vorzeigen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

Die Kontrolle einer weiteren Pizzeria in Benrath ergab ebenfalls verschiedene Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung. Dort wurde der Mindestabstand zwischen den Tischen nicht eingehalten, es war keine Raumskizze vorhanden und die Vorgaben zum Datenschutz bezüglich der Kontaktdatenaufnahme wurden nicht eingehalten. Zudem wurde ein Mitarbeiter ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. In einem Imbiss in Stadtmitte trug eine Kundin ebenfalls keine Mund-Nasen-Bedeckung. Auch in dem Fall wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Im Rahmen der Nachkontrolle einer Shishabar in Stadtmitte fanden Mitarbeiter des OSD neben gaststättenrechtlichen Feststellungen auch Verstöße gegen die geltende Coronaschutzverordnung vor. So wurde der Abstand zwischen den Geldspielgeräten nicht eingehalten. Dort wurde lediglich eine nicht ausreichend breite und zudem instabile PVC-Trapezplatte aufgestellt, die keinen Schutz der Spieler gewährleistet. Außerdem waren die Abstände zwischen den Sitzen nicht ausreichend. Ferner beinhalteten die Kontaktformulare keine Erklärung zum Datenschutz. Der im Laufe der Kontrolle hinzukommende Inhaber wurde über die getroffenen Feststellungen informiert und aufgefordert, die Mängel zu beseitigen.

In der Heinrich-Heine-Passage trafen OSD-Einsatzkräfte einen Besucher ohne Mund-Nasen-Bedeckung an. Der Betroffene wurde hinsichtlich des Verstoßes belehrt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

Einsatzzahlen des OSD

Insgesamt verzeichnete das Ordnungsamt am Dienstag, 29. September, 38 Einsätze, von denen acht im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Sieben Einsätze waren der generellen Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung zuzuordnen. Ein Einsatz stand in Verbindung mit der Überwachung der Mund-Nasen-Bedeckung-Trageverpflichtung in Bus und Bahnen.

Seit dem 18. März summiert sich die Zahl der OSD-Einsätze auf 11.550 qualifizierte Gesamteinsätze, von denen 6.369 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. Die Leitstelle des OSD erhielt am Montag, 28. September, 13 Anrufe zum Thema Coronaschutz. Die Gesamtzahl der seit dem 18. März zum Thema "Corona" in der Leitstelle des OSD eingegangenen Anrufe erhöhte sich auf 9.549.

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