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Verwaltung
OVG Münster hebt Verordnung zur Sonntagsöffnung auf
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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag, 12. Mai, durch einstweilige Anordnung über die geplante Sonntagsöffnung am 15. Mai 2022 in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt und Kaiserswerth entschieden. Es hat festgestellt, dass die Geschäfte an diesem Tag nicht geöffnet sein dürfen.