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Stadtentwicklung Verwaltung

Parkraumbewirtschaftungskonzept und Bebauungsplan-Vorentwurf Vogelsanger Weg


Erstellt:
Redaktion: Bergmann, Michael

Die Bezirksvertretung 6 (Lichtenbroich, Unterrath, Rath, Mörsenbroich) hat sich in ihrer Sitzung am 22. Mai unter anderem mit folgenden Themen befasst:

Sachstandsbericht zum Parkraumbewirtschaftungskonzept
Eine umfassende Parkraumbewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung des Bewohnerparkens soll gesamtstädtisch organisiert werden, wobei eine Parkraumbewirtschaftung nicht zwingend mit Parkgebühren verknüpft ist, es sind beispielsweise auch Parkscheibenregelungen möglich. In der ersten Stufe des "Konzepts zur Parkraumbewirtschaftung" soll in den vorhandenen Bewohnerparkgebieten die Bewirtschaftung in zeitlicher Hinsicht stufenweise auf eine 24Stunden/6Tage-Regelung ausgedehnt werden. Hierdurch können insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende Parkraumkapazitäten verstärkt von Anwohnern genutzt werden. Erste Priorität haben hier Wohngebiete im Umfeld von großen Arbeitgebern mit Drei-Schichtbetrieb und Wohngebiete mit hohem Anteil von Freizeitnutzungen.

Das Thema Parkraumbewirtschaftung ist über die erste Stufe hinaus ein wichtiger Bestandteil bei der Regulierung des Verkehrs und der Umsetzung der angestrebten Verkehrswende. Daher soll in der zweiten Stufe "Weiteres Vorgehen Parkraummanagement" ein stadtweites Parkraummanagementkonzept entwickelt werden, um nach einer Analyse der Ist-Situation die Schwachstellen des ruhenden Verkehrs in der Stadt zu identifizieren und bedarfsorientiert in einem weiteren Schritt mittels Szenarien Lösungsansätze zu optimalen Wechselwirkungen zwischen Parkraumbewirtschaftung, Parkgebühren, Bewohnerparken, (temporärer) Neuschaffung von Parkraum im nichtöffentlichen beziehungsweise halböffentlichen Raum und sonstigen Kompensationsmöglichkeiten bei Wegfall von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum aufzuzeigen.

Die Bezirksvertretung 6 hat die Beschlussempfehlung einstimmig abgelehnt, da die beschlossenen Anträge der Bezirksvertretung 6 aus den letzten Jahren nicht berücksichtigt wurden und gab folgende Anregungen und Empfehlungen: Die Erarbeitung eines umfassenden Lösungskonzeptes für die im Stadtbezirk 6 bestehenden und sich immer mehr verschärfenden Parkproblematiken mit unter anderem Flughafenparkern sowie Parkern großer Arbeitgeber und Institutionen wird als zwingend erforderlich angesehen. Da die seitens der Bezirksvertretung 6 formulierten Anträge so gut wie keine Berücksichtigung finden und es hier um die Betroffenheit der Anwohnerinnen und Anwohner sowie aber auch der Arbeitgeber und Beschäftigten geht, regt die Bezirksvertretung 6 an, in jedem betroffenen Stadtbezirk mindestens eine Öffentlichkeitsveranstaltung zur Sammlung der Problemstellungen und Forderungen, aber auch der Ideen zu veranstalten. Aufgrund der dann geäußerten Bedürfnisse sollte diese Vorlage auf der Basis der individuellen Stadtbezirkserfordernisse neu erstellt und das weitere Vorgehen neu ausgerichtet und schließlich der Politik erneut vorgelegt werden. Zudem regt die Bezirksvertretung 6 aufgrund der weitreichenden Bedeutung der Thematik verbunden mit der Suche nach nachhaltigen Lösungen an, hier eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der Verwaltung, der Politik sowie externer Verkehrsexperten zu etablieren.

Straßenzustandsbewertung des Stadtbezirkes 6
In den Jahren 2016 und 2017 wurde der Zustand von insgesamt 1.211 Kilometern in der Baulast des Amtes für Verkehrsmanagement befindlichen Haupt- und Nebenverkehrsstraßen der Landeshauptstadt Düsseldorf visuell erfasst und protokolliert. Hierbei wurden Einzelschäden - beispielsweise Risse, Spurrillen und sogenannte Ausmagerungen - mit genauer Lage und Ausdehnung für das gesamten Stadtgebiet dokumentiert. Insgesamt wurden rund 84.000 Einzelschäden erfasst, die anschließend in die Straßendatenbank aufgenommen wurden. Um eine objektive Bewertung des Straßenzustandes zu erhalten, erfolgte die Auswertung der Daten gemäß den Arbeitspapieren der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Sie umfassen auch die "Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraße" (E EMI 2012). Das Verfahren sieht hierbei vor, dass die Einzelschäden in einzelne Abschnitte von jeweils zehn Meter Länge unterteilt werden, um anschließend ein Gesamtschadensbild mit einem Grenzwert pro Abschnitt zu ermitteln. Durch eine festgelegte "Werteskala", die von 1,0 ("sehr gut") bis 5,0 ("sehr schlecht") reicht, wurden die Einzelschäden zunächst normiert. Diese Werteskala ist nicht identisch mit dem Schulnotensystem, sondern richtet sich nach den Vorgaben der E EMI 2012. Die Bezirksvertretung 6 nahm die Informationen mit unter anderem den nachstehenden Ergebnissen für den Stadtbezirk 6 zur Kenntnis: Danach erhielten 26,8 Prozent der Haupt- und 46,9 Prozent der Nebenstraßen die Note "sehr gut" (<1,5). 4,9 Prozent der Haupt-, und 5,6 Prozent der Nebenstraßen erhielten die Note "gut mit Tendenz zu sehr gut" (1,5 - 2,5). 2,6 Prozent der Haupt- und 4,0 Prozent der Nebenstraße erhielten die Note "gut mit Tendenz zu schlecht" (2,5 - 3,5). 1,7 Prozent der Haupt- und 7,4 Prozent der Nebenstraßen erhielten die Note "schlecht" (3,5 - 4,5) und 0 Prozent der Haupt- und nur 0,1 Prozent der Nebenstraßen erhielten die Note "sehr schlecht" (> 4,5).

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan-Vorentwurf "Beiderseits Vogelsanger Weg"
Im Nachgang zu dem 2016 mit intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführten Gutachterverfahren für die Flächen beiderseits des Vogelsanger Weges wurde für den ersten Teilbereich, dem Gebiet östlich des Vogelsanger Weges zwischen dem Vogelsanger Weg, dem Gelände eines KFZ-Gewerbebetriebes, der Kleingartenanlage an der Stieglitzstraße sowie der Münsterstraße, auf der Basis der 2016 erarbeiteten Ergebnisse bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 30. Januar die erforderliche Änderung des Bebauungsplanes auf den Weg gebracht und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen, die am 14. März in der Sankt-Franziskus-Schule stattfand.

Jetzt wird dieses Vorgehen auch für den restlichen Bereich des Plangebietes veranlasst, welches im Westen an den Nördlichen Zubringer, im Südosten an die Münsterstraße grenzt und im Nordosten fast durchgehend vom Vogelsanger Weg begrenzt wird. Auf der Nordostseite des Vogelsanger Wegs umschließt es darüber hinaus die Grundstücke zwischen Opitzstraße, der Kleingartenanlage an der Stieglitzstraße und eines KFZ-Gewerbebetriebes.

Das Ziel der zukünftigen Entwicklung ist, die gewerblichen Nutzung im Norden und im südlichen Teil entlang des Zubringers zu sichern und zu erweitern sowie ein urbanes Quartier im südlichen und östlichen Teil des Plangebietes entstehen zu lassen, unterbrochen beziehungsweise gegliedert durch die Sicherung der bestehenden Kleingärten. Die genaue Abgrenzung zwischen dem urbanen Quartier und der reinen gewerblichen Nutzung im Norden ergibt sich im weiteren Verfahren. Der Bebauungsplan soll eine behutsame Integration neuer Wohnnutzungen und nicht störender neuer gewerblicher Nutzungen ermöglichen und gleichzeitig bestehende Gewerbebetriebe sichern. Das derzeit in Teilen baulich gering genutzte Areal soll zu einem lebendigen Stadtquartier entwickelt werden, geprägt von Wohnungen, Gewerbe, kleinflächigem Handel und Dienstleistungsnutzungen. So kann es attraktiv in das städtische Umfeld wirken. Gleichzeitig sollen die Dauerkleingärten, die Schützenhalle sowie der Schützenplatz - in einer auf die künftigen Bedürfnisse reduzierten Größe - erhalten und gesichert werden. Der Schützenplatz soll primär auch als Quartiersplatz für das Plangebiet sowie dessen Umfeld genutzt werden. Dies soll für die Fläche, die heute den größten Teil des Jahres nur als Parkplatz genutzt wird, eine attraktive Gestaltung sichern.

Die Bezirksvertretung 6 begrüßt diese Entwicklung und empfahl dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung einstimmig eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen.

Bauantrag Rückertstraße 6 - Sanierung und Erweiterung des Friedrich-Rückert-Gymnasiums, Ablösung von Stellplätzen
Geplant ist, das bestehende 5-zügige Friedrich-Rückert-Gymnasium um einen zweigeschossigen naturwissenschaftlichen Trakt mit einer Höhe von rund 10,80 Metern, inklusive Technikaufbauten, und einer Einfeldsporthalle mit einer Höhe von rund sieben Metern zu erweitern. Der Haupteingang soll von der Rückertstraße zur Sankt-Franziskus-Straße verlegt werden. Es erfolgt eine Neuplanung der Außenanlagen mit neuer Wegeführung. Hierfür werden die vorhandenen Freitreppen im Innenhof sowie die WC-Anlagen abgebrochen. Der geplante Anbau sowie die geplante Turnhalle liegen außerhalb des festgesetzten Baufeldes. An der Sankt-Franziskus-Straße, im Bereich der Abzweigung der Hermann-Dornscheidt-Straße soll eine Feuerwehrzufahrt liegen. Der B-Plan schließt entlang der Sankt-Franziskus-Straße jedoch Zu- und Ausfahrten aus.

Für den südlichen Eingangsbereich an der Sankt-Franziskus-Straße und die westliche Feuerwehrumfahrt ist vorgesehen, das Schulgrundstück durch Hinzunahme eines Teils der öffentlichen Verkehrsfläche und eines Teils der öffentlichen Grünfläche zu erweitern. Für die unterschiedlichen Nutzungen (inklusive Abendgymnasium und Sportvereine) sind 73 Stellplätze erforderlich. Insgesamt können nur 58 nachgewiesen werden. Daher sollen 15 Stellplätze abgelöst werden. Die Bezirksvertretung 6 beschloss einstimmig, die Baugenehmigung zu erteilen, sowie die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Ablösung von Stellplätzen.

Bauantrag Sankt-Franziskus-Straße 121 - Errichtung einer Interimscontaineranlage für das Friedrich-Rückert-Gymnasium
Geplant ist die Errichtung einer Interimscontaineranlage für das Friedrich-Rückert-Gymnasium zur schulischen Nutzung über einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Jahren. In dieser Zeit wird die Schule saniert. Die Containeranlage entsteht als Ringbebauung durch zwei zweigeschossige Baukörper. Diese sind im Obergeschoss durch einen durchlaufenden Flur miteinander verbunden. Der Zugang erfolgt über die Sankt-Franziskus-Straße. Die Bezirksvertretung 6 beschloss einstimmig die Erteilung der erforderlichen Befreiung von der festgesetzten Nutzungsart des Bebauungsplans Nr. 5680/22.

Änderungen bei der Linie 701 und dem SB 51 zum Fahrplanwechsel ab 9. Juni
Die Bezirksvertretung 6 wurde über verschiedene Änderungen/Neuerungen zum Fahrplanwechsel ab 9. Juni informiert und war hoch erfreut über die geplante Taktverdichtung der Linie 701 von und bis Rath: Im Sinne der Fahrgäste und zur Stärkung des ÖPNV wird die Linie 701 zum Fahrplanwechsel wieder durchgebunden und fährt montags bis freitags zwischen 6 und 20 Uhr im 10-Minuten-Takt auf dem gesamten Linienweg, so auch zwischen Heinrichstraße und Rath. Der Aus- und Umstieg an der Heinrichstraße entfällt damit.

Außerdem wird unter anderem ein zusätzlicher Halt für die Buslinie SB51 an der Haltestelle Birkhahnweg in Unterrath eingerichtet. Die Buslinie SB51 "Flughafen Bahnhof – Nordfriedhof – Meerbusch-Büderich, Landsknecht – Kaarster Bahnhof" hält auf Empfehlung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses probeweise auch an der Haltestelle Birkhahnweg zunächst für ein Jahr. Die Ein- und Aussteigerzahlen werden beobachtet.

Baumaßnahmen
Die Bezirksvertretung 6 hat außerdem die Finanzierung folgender Maßnahmen aus ihren Bauunterhaltungsmitteln beschlossen:

Hundeauslauf Kartäuserpark
25.000 Euro für die Anlegung einer neuen Hundeauslauffläche.

Münsterstraße 508, Bürgerbüro
Zweimalige ganzjährige Bepflanzung der Blumenkästen durch die Ausbildungswerkstatt der Jugendberufshilfe für 1.650 Euro.

Rather Broich, Wiese vor dem Schützenplatz
Zweimalige Ergänzungsbepflanzungen der Blumenkübel durch die Ausbildungswerkstatt der Jugendberufshilfe für 750 Euro.

Münsterstraße 519, großer Sitzungssaal
Pflanzgefäße inklusive Bepflanzung für 1.450 Euro.

Zuschüsse
Darüber hinaus stimmte die Bezirksvertretung 6 über die nachstehenden Zuschüssen/Finanzierungen ab:

Die 7. Rather Kulturwoche des Rather Familienzentrums vom 16. bis 22. September wird mit 1.500 Euro unterstützt. Der Antrag des Bürger-Schützenverein 1925 e.V. Düsseldorf-Rath auf einen Zuschuss für den Familientag am Schützenfestdienstag wurde einstimmig abgelehnt.

Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung 6 findet am 10. Juli um 17 Uhr, auf der Münsterstraße 519 statt.

 

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