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Kultur
Patientenverfügung: Vortrag der Verbraucherzentrale NRW
Vortragsreihe in der Zentralbibliothek
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Die Zentralbibliothek, Konrad-Adenauer-Platz 1, lädt am Montag, 12. Mai 2025, um 17 Uhr zu einem Vortrag der Verbraucherzentrale NRW zum Thema Patientenverfügung ein. Referentin ist Verena Querling.
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärztinnen und Ärzte als auch an Bevollmächtigte sowie Betreuungspersonen und wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.