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Personalversammlung bei der Stadtverwaltung Düsseldorf
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Bei der Stadtverwaltung Düsseldorf findet am Dienstag, 2. April, 9 Uhr, die diesjährige Personalversammlung statt. Es ist damit zu rechnen, dass es in einigen Dienststellen zu Einschränkungen des Dienstbetriebes kommt. In den publikumsintensiven Ämtern werden gegebenenfalls Notdienste eingerichtet. Allerdings kann es zu etwas längeren Wartezeiten kommen und auch die telefonische Erreichbarkeit kann eingeschränkt sein.
Alle Bürgerbüros und die Passstelle bleiben an diesem Tag bis 13.30 Uhr geschlossen. Ab 13.30 bis 16 Uhr sind die Bürgerbüros und die Passstelle wieder geöffnet.
Im Standesamt sind alle Bereiche in der Zeit von 7.30 bis 13 Uhr nur eingeschränkt besetzt. Das Standesamt ist von 13.30 bis 16 Uhr wieder geöffnet, in den Bereichen "Geburten- und Sterbebuch" sowie "Anmeldung der Eheschließung und Heirat" nur für angemeldete Termine.
Das Straßenverkehrsamt einschließlich des dort befindlichen Bürgerbüros, Höherweg 101, bleibt ebenfalls bis 13.30 Uhr geschlossen. Im Anschluss daran ist die Dienststelle bis 16 Uhr wieder in normalem Umfang geöffnet.
Im Amt für Soziales ist lediglich der Fachbereich "Unterhaltsvorschuss" vormittags nicht erreichbar. Als Ersatz wird ein Notdienst von 14 bis 15.30 Uhr am gleichen Tag angeboten.
Wegen der Personalversammlung kann es zudem auch im Ordnungsamt zu Beeinträchtigungen in der telefonischen Erreichbarkeit sowie zu längeren Wartezeiten in den Publikumsbereichen kommen. Die Leitstelle ist unter der 0211-8994000 erreichbar.
Auch das Amt für Gebäudemanagement ist während der Personalversammlung nur eingeschränkt erreichbar. Die Zentrale Störungsannahme ist unter 0211-8997700 zu erreichen, die Werkstatt unter 0211-8996081.
Die Regelung für das Umweltamt: Das Servicetelefon Stadtsauberkeit (Rufnummer 0211-8925050) ist bis etwa 14 Uhr auf einen Anrufbeantworter geschaltet und danach wieder normal erreichbar.
In den städtischen Kindertagesstätten sind die Eltern über die Einrichtung von Notdiensten in den Tageseinrichtungen und Familienzentren informiert. Diese werden bedarfsweise eingerichtet. Im Bezirkssozialdienst ist der jeweilige Notdienst über die Servicenummern der Bezirkssozialdienste und der Vormundschaft sichergestellt. Ein entsprechender Hintergrunddienst ist organisiert.