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Verkehr

Provisorische Geländererhöhung an Brücken


Erstellt:
Redaktion: Bergmann, Michael

An insgesamt 13 Brücken und einer Unterführung werden ab Dienstag, 21. April, die Geländer provisorisch erhöht. Die provisorische Sicherung sieht eine Erhöhung der Absturzsicherung durch Doppelstabmatten vor. Hintergrund der Maßnahme ist, dass gemäß aktuell anerkannter Regeln der Technik die Geländerhöhe an Radwegen im Bestand mindestens 1,20 Meter betragen muss. Für Neubauten ist bei Radverkehr sogar eine Mindesthöhe von 1,30 Meter vorzusehen. Gestartet wird mit der Straßenbrücke Helterhofer Schloßallee in Angermund. Anschließend erfolgen die Arbeiten an folgenden Bauwerken: Straßenbrücke Grafenberger Allee, Straßenbrücke Anschluss Uni Süd, Straßenbrücke Am Kleinforst/Vennhauser Allee, Straßenbrücke Einbrunger Straße, Fußgängerbrücke Ellerkirchstraße, Fußgängerbrücke Rostocker Straße, Wanne Vennhauser Allee, Straßenbrücke Pfalzufer, Straßenbrücke Kieshecker Weg, Straßenbrücke Karlsruher Straße südliche Düssel, Straßenbrücke Anschluss Uni-Süd/Brückerbach, Fußgängerbrücke Diepenstraße und Fußgängerbrücke Mendelweg.

Die Arbeiten werden voraussichtlich insgesamt zwei Monate in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit sind keine Einschränkungen für den Verkehr zu erwarten. Für die Aufrechterhaltung des Fuß- und Radverkehrs sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Die Kosten für die Geländerertüchtigung belaufen sich auf rund 245.000 Euro.

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