Pressedienst Einzelansicht

Ordnung

Rheinkirmes 2022: Informationen für Anwohner und Anlieger

Optimiertes Verkehrskonzept soll Einschränkungen für Autoverkehr und Bewohner der umliegenden Wohngebiete möglichst gering halten


Erstellt:
Redaktion: Schahidi, André

Nach einer langen pandemiebedingten Zwangspause findet die Düsseldorfer Rheinkirmes nach 2019 in diesem Jahr von Freitag, 15., bis Sonntag, 24. Juli, wieder statt. Durch ein optimiertes Verkehrskonzept sollen die Einschränkungen für den Autoverkehr und die Anwohner umliegender Wohngebiete möglichst gering gehalten werden. Die Bewohner erhalten durch das Sperrkonzept die Möglichkeit, ihre Wohngebiete zu erreichen.

Die Wohnbereiche sind während der Kirmeszeit über acht Zufahrten erreichbar:

  • Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
  • Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
  • San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
  • Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
  • Dominikanerstraße/Luegallee
  • Teutonenstraße/Luegallee
  • Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
  • Quirinstraße/Arnulfstraße

Über diese Zufahrten können die Wohngebiete während der Zeit der Kirmes von Montag bis Freitag jeweils bis 15 Uhr und an den beiden Kirmeswochenenden jeweils bis 13 Uhr frei befahren werden. Danach werden die Einfahrtmöglichkeiten durch städtische Ordnungskräfte bis 23 Uhr kontrolliert - Durchfahrt ist dann nur noch mit Durchfahrtberechtigung oder Anwohnerparkausweis möglich. Der Kaiser-Wilhelm-Ring ist während der Kirmes wie schon in den Vorjahren für den Individualverkehr gesperrt. Bewohner des Kaiser-Wilhelm-Rings können die Straße über den Sperrpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Düsseldorfer Straße aus Fahrtrichtung Rheinkniebrücke anfahren.

Anwohner-Durchfahrtberechtigung

Mit Wohnsitz im Gebiet der Sperrungen gemeldete Kraftfahrzeughalter, deren Fahrzeug - auch mit auswärtigem Kennzeichen - auf diesen Wohnort zugelassen ist, erhalten eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Gebiet gemeldet sind und bereits eine Ausnahme-Parkgenehmigung für Bewohner erworben haben, können diese als Durchfahrtberechtigung nutzen. Eine postalische Versendung der Durchfahrtsberechtigungen inklusive Informationsflyer wird spätestens in der Kalenderwoche 27 (ab. 4. Juli) erfolgen.

Firmen-, Mitarbeiter und Kundenfahrzeuge

Im gesperrten Bereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbriefbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Durchfahrtberechtigungsschein. Sonstige Betriebe mit Kundenverkehr erhalten auf Antrag für die Geschäftszeiten Durchfahrtberechtigungen. Der Geschäftsinhaber kann die mit Firmenstempel versehenen Berechtigungen an seine Kunden ausleihen. Betriebe, die Mitarbeiter mit häufigem Außendienst beschäftigen, können einen Antrag auf Firmenbriefbogen stellen, in dem die Kraftfahrzeugkennzeichen der Mitarbeiter aufgeführt sind. Darin soll bestätigt werden, dass diese Mitarbeiter häufig Außendiensttätigkeiten wahrnehmen.

Die Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine für Anlieger erfolgt ausschließlich in der Bezirksverwaltungsstelle 4 (Achtung, neue Adresse! Pariser Straße 41, im Gebäude Hallenbad Rheinblick 741, 2. Obergeschoss, Telefon 0211 89-93010, -93012 oder -93058). Per Mail ist die BV4 erreichbar unter Bezirksverwaltungsstelle.04@duesseldorf.de. Die Öffnungszeiten der BV4 lauten:

Montag, 11. Juli, bis Mittwoch, 13. Juli, jeweils von 08.30 bis 15 Uhr
Donnerstag, 14. Juli, von 7 bis 16 Uhr
Freitag, 15. Juli, von 8.30 bis 12 Uhr

Schriftlichen Anträgen auf Erteilung einer Durchfahrtberechtigung muss ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden. In der Polizeiwache auf der Luegallee 65 und im Bürgerbüro werden keine Durchfahrtberechtigungen ausgegeben.

PDF TXT