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Ordnung
Sondereinsatz des OSD im Sperrbezirk
14 Freier, 27 Prostituierte und 70 mutmaßliche Freier bekommen Post vom Ordnungsamt
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Dienstkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) haben in den Nächten vom Mittwoch, 15. Mai, bis Samstag, 18. Mai, einen Sondereinsatz im Sperrbezirk an der Charlottenstraße gefahren. 14 Freier, 27 Prostituierte und 70 mutmaßliche Freier ("cruiser") bekommen in der Folge Post vom Ordnungsamt. Den Freiern drohen hohe Bußgelder.
Die zwölf Mitarbeiter waren in Zivil jeweils von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens im Einsatz. Im Fokus der Fahnder lagen besonders die Freier, die aufgrund ihrer Nachfrage das illegale Geschäft mit der Straßenprostitution im Sperrbezirk möglich machen.
Im Einsatzzeitraum konnte 14 Freiern nachgewiesen werden, dass sie verbotener Weise im Sperrbezirk Kontakt zu Prostituierten zum Zweck der Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt aufnahmen. Dies ist gemäß § 7 der Düsseldorfer Straßenordnung verboten und kann mit Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Beim Erstverstoß ist ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro fällig. Im Wiederholungsfall wird das Bußgeld verdoppelt. Neben einem im Bußgeldverfahren üblichen Anhörungsbogen erhalten die Freier in einem Umschlag einige wichtige Informationen des Gesundheitsamtes zur Prävention bei ansteckenden Krankheiten nach Hause zugeschickt.
In insgesamt 27 Fällen konnte die Ausübung der verbotenen Prostitution festgestellt werden. Aktuell wird geprüft, wie häufig die angetroffenen Prostituierten in den vergangenen drei Monaten bei dieser Tätigkeit angetroffen wurden. Im Falle des beharrlichen Handelns, also bei drei entsprechenden Feststellungen im genannten Zeitraum, erfolgt die Abgabe der Fälle an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft). Dort wird die Einleitung eines Strafverfahrens gemäß § 184 f Strafgesetzbuch geprüft. Erst kürzlich endete ein solches Verfahren mit der Verurteilung einer Prostituierten wegen beharrlicher Ausübung der Prostitution mit einer Freiheitstrafe von fünf Monaten mit dreijähriger Bewährung. Dies ist umso beachtlicher, als das Gesetz einen Strafrahmen von bis zu sechs Monaten vorsieht.
Genau 70 mutmaßliche Freier erhalten ebenfalls Post vom Ordnungsamt, dies jedoch wegen "unnützen Umherfahrens". Bei diesen Menschen, auch "cruiser" genannt, konnte festgestellt werden, dass sie mindestens dreimal im Sperrbezirk umherfuhren, obwohl nachweislich freier Parkraum zur Verfügung stand. Das unnütze Umherfahren stellt mit Blick auf die damit verbundene Umweltbelastung eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Straßenverkehrsordnung dar. Dies schlägt jeweils mit 20 Euro Verwarngeld zu Buche und kann bei Wiederholungstätern angemessen erhöht oder verdoppelt werden.
Ein besonders hartnäckiger "cruiser", ein Rentner vom Niederrhein, wurde im letzten Jahr vom Amtsgericht zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg und zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt.