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Verkehr
Sonderregelung zur Nutzung von E-Scootern an Karneval
An den tollen Tagen gelten zusätzliche und erweiterte "Parkverbotszonen" für die Scooter
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Der "Runde Tisch E-Scooter" mit den Verleihanbietern von E-Scootern, dem Ordnungsamt, dem Amt für Verkehrsmanagement und der Polizei hat sich heute, Mittwoch, 19. Februar, auf eine Sonderregelung für die Nutzung der E-Scooter während der Karnevalstage verständigt. Danach werden zusätzliche "Parkverbotszonen" für die Scooter eingerichtet.
- Von Altweiber-Donnerstag, 20. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 24. Februar, werden zusätzliche und erweiterte "Parkverbotszonen" eingerichtet und alle E-Scooter aus diesen Gebieten entfernt. Mietbeginn beziehungsweise Mietbeendigung ist in diesen Zonen nicht möglich.
- Ein Verleih von E-Scootern außerhalb der "Parkverbotszonen" ist im Stadtgebiet während der Karnevalstage aber weiterhin möglich.
- Die Anbieter werden während der Karnevalsstage etwaige Ansammlungen von mehr als fünf E-Scootern in der Innenstadt kurzfristig durch eigene Mitarbeiter entfernen lassen.
Erweiterte Parkverbotszonen an den Karnevalstagen
An den Karnevalstagen gibt es folgende erweiterte Parkverbotszonen für E-Scooter:
Ab Donnerstag, 20. Februar
- Altstadt
- Rheinkniebrücke, Herzogstraße, Corneliusstraße, Hüttenstraße, Berliner Allee, Hofgarten/ Hofgartenrampe, Oberkasseler Straße
Zusätzliche Gebiete für Sonntag, 23. Februar
- Ecke Luegallee/Oberkasseler Straße, Ecke Niederkasseler Straße/Brüsseler Straße
Zusätzliche Gebiete für Rosenmontag, 24. Februar
- Ecke Merowingerstraße/Kopernikusstraße, Ecke Friedrichstraße/Herzogstraße, Ecke Mecumstraße/ Auf'm Hennekamp, Erasmusstraße, Ecke Corneliusstraße/Herzogstraße
Wichtige Verhaltensregeln für E-Scooter-Nutzung
Es folgt eine Übersicht mit wichtigen Verhaltensregeln, die bei der E-Scooter-Nutzung zu beachten sind:
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
- Wo darf ich fahren: E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, dürfen E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Hierbei ist möglichst weit rechts zu fahren.
- Fahrten zu zweit sind eine Ordnungswidrigkeit und nicht erlaubt.
- Es besteht keine Helmpflicht - es wird jedoch empfohlen, einen Helm zu tragen.
- Für E-Scooter gelten dieselben Parkvorschriften wie für Fahrräder. Parken auf Gehwegen ist generell erlaubt, solange dadurch keine Verkehrsteilnehmer behindert oder Wege versperrt werden.
Weitere Hinweise zu E-Scootern finden sich auf der Homepage der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-scooter-faqs-1651658.