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Wohnen

Stadtrat: Grünes Licht für neue Wohnraumschutzsatzung

Neufassung durch Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW erforderlich


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Eine neue Wohnraumschutzsatzung hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. März, beschlossen. Die Neufassung war notwendig geworden, weil sich die gesetzlichen Grundlagen geändert haben.

So wurde das Wohnungsaufsichtsgesetz Nordrhein-Westfalen Mitte vergangenen Jahres durch das Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) abgelöst. Neben der Neufassung wohnungsaufsichtsrechtlicher Regelungen wurden die Handlungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden gegen verstärkt auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum erweitert.

Bereits seit dem 1. Juli 2021 müssen Vermieterinnen und Vermieter sowie Nutzerinnen und Nutzer von Wohnraum, die Überlassung für tageweise Kurzzeitvermietungen und den Leerstand von Wohnungen von mehr als sechs Monaten dem städtischen Amt für Wohnungswesen anzeigen. Die Anzeigepflicht für Kurzzeitvermietungen gilt auch, wenn dabei die zulässige Dauer von maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr - für Studierende 180 Tage - nicht überschritten wird.

Die Anzeige muss neben den Kontaktdaten der/des Anzeigenden insbesondere die Adresse des betroffenen Wohnraumes, Angaben zu dessen Lage im Gebäude, Größe, wesentliche Ausstattung und Nettokaltmiete enthalten. Darüber hinaus müssen Beginn und Dauer der Kurzzeitvermietung bzw. des Leerstands, auch im Zusammenhang mit geplanten Modernisierung- oder Sanierungsarbeiten, angegeben werden.

Die Anzeige kann unkompliziert online erfolgen. Die entsprechenden Formulare führen durch den gesamten Fragenkatalog und bieten zudem die Möglichkeit, Nachweise, wie etwa Belegungskalender bei Kurzzeitvermietungen, als Datei beizufügen. Ein Besuch im Wohnungsamt oder ein Schreiben sind nicht erforderlich. Die Online-Formulare stehen unter www.duesseldorf.de/wohnen/zweckentfremdung.html zur Verfügung.

Weitere Information gibt es auf den Internetseiten des Wohnungsamtes unter www.duesseldorf.de/wohnen. Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Wohnungsaufsicht des Wohnungsamtes zur Verfügung per E-Mail an wohnungsaufsicht@düsseldorf.de.

 

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