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Ordnung

Städtische Parkgenehmigung gefälscht: 300 Euro Geldstrafe


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Weil er eine städtische Parkgenehmigung gefälscht hatte, hat das Amtsgericht Düsseldorf jetzt einen Mann (60) zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen Urkundenfälschung verurteilt. Aufgefallen war die Fälschung einer aufmerksamen Einsatzkraft der Verkehrsüberwachung.

Die Ordnungsamtsmitarbeiterin hatte am Dienstagvormittag, 9. Januar, einen Range Rover mit Essener Kennzeichen überprüft. Dessen Halter hatte den Wagen auf der Königsallee geparkt, ohne einen Parkschein gelöst zu haben. Stattdessen lag auf dem Armaturenbrett eine städtische Parkgenehmigung. Die angebliche Unterzeichnerin dieser Parkgenehmigung aus dem Amt für Verkehrsmanagement war allerdings, so wusste die Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung, schon seit längerer Zeit nicht mehr in dem Sachgebiet tätig. Daher schöpfte die Einsatzkraft Verdacht und fragte beim zuständigen Amt für Verkehrsmanagement nach. Der Verdacht der Fälschung bestätigte sich. Wegen Parkens ohne gültige Parkerlaubnis wurde der Range Rover daraufhin abgeschleppt, die gefälschte Parkerlaubnis eingezogen und anschließend Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gestellt.

Der 60-Jährige Fälscher bekam nun die Quittung. Das Amtsgericht verurteilte den Essener wegen Urkundenfälschung zu 30 Tagessätzen zu je 10 Euro. Hinzu kommen Abschleppkosten in Höhe von rund 300 Euro und die Kosten für das Knöllchen wegen Falschparkens.

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