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Soziales Flüchtlinge

Starke-Familien-Gesetz verbessert Bildung und Teilhabe

Familien mit kleinem Einkommen werden mehr unterstützt/Einmalige Anmeldung reicht


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen werden ab 1. August im Bereich der Bildung und Teilhabe stärker unterstützt. Mit dem neuen Gesetz gibt es nicht nur finanzielle Verbesserungen, sondern auch der Zugang zu den Leistungen wird vereinfacht. Es reicht eine einmalige Anmeldung. Das dafür notwendige Formular ist im Jobcenter, bei der Familienkasse, im Wohnungsamt, im Amt für Soziales oder im Amt für Migration und Integration erhältlich.

Finanziell wird der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Die bisherigen Eigenanteile für das Schokoticket und für die Mittagsverpflegung, zum Beispiel in der Schule, entfallen. Kosten für Klassenfahrten oder Ausflüge werden erstattet. Lernförderung kann nun auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Auch der Freizeitbereich und damit die Möglichkeiten der Teilhabe werden stärker gefördert: Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder andere Aktivitäten werden jetzt mit 15 Euro im Monat pro Kind unterstützt. Alternativ können bis zu 180 Euro pro Jahr angespart und zum Beispiel für eine Ferienfahrt genutzt werden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde im Jahr 2011 ins Leben gerufen. Das Starke-Familien-Gesetz tritt in Bezug auf die Bildung- und Teilhabeleistungen am 1. August 2019 in Kraft. Es ist ein Baustein, der dabei helfen soll, Kinder besser vor Armut zu schützen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Es richtet sich an alle, die soziale Leistungen beziehen, wie zum Beispiel Grundsicherung oder Wohngeld. Der Anspruch kann bei schulischer Ausbildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bestehen.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Amtes für Soziales unter www.duesseldorf.de/soziales/bildungs-und-teilhabepaket veröffentlicht oder können telefonisch unter 0211-89-91 erfragt werden.

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