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Stadtentwicklung
"Ulmer Höh`- Südteil": Planung wird öffentlich ausgelegt
Pläne liegen vom 22. August bis zum 22. September zur Einsicht im Stadtplanungsamt aus
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Die Planung zum Projekt "Ulmer Höh' - Südteil" (B-Plan Nr. 01/010) wird öffentlich ausgelegt. Das Stadtplanungsamt lädt alle Interessierten dazu ein, sich die Planung vom 22. August bis zum 22. September 2017 im Stadtplanungsamt, TVG II, Brinckmannstraße 5, 4. Obergeschoss, anzusehen.
Anlass der Planung: Nach Verlagerung der Justizvollzugsanstalt von Düsseldorf nach Ratingen im Februar 2012 eröffnet sich die Chance, die Flächen unter Einbeziehung weiterer, unmittelbar angrenzender Flächen auf benachbarten Grundstücken neu zu entwickeln. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen für unterschiedliche Wohnformen und Wohntypologien im Bereich eines städtebaulich qualifizierten Geschosswohnungsbaus.
Durch die vollumfängliche Anwendung des Handlungskonzeptes "ZUKUNFT WOHNEN.DÜSSELDORF" wird auch durch dieses Projekt weiterer bezahlbarer Wohnraum im Düsseldorfer Stadtgebiet geschaffen. Geplant sind insgesamt bis zu 215 neue Wohneinheiten.
Zur städtebaulichen Qualifizierung wurde 2012 ein Wettbewerb für das gesamte Areal der Ulmer Höh' durchgeführt. Der Siegerentwurf stammt von dem niederländischen Büro BDP Khandekar aus Rotterdam. Auf Grundlage des Siegerentwurfs wurde das Bebauungsplanverfahren Ulmer Höh' (B-Plan Nr. 01/004) eingeleitet. Am 17. Juni 2014 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3(1) BauGB statt.
Der heutige Nordteil der Ulmer Höh' (Areal des ehemaligen JVA-Gebäudes) und der Südteil (angrenzender südlicher Bereich bis Spichernplatz) befinden sich im Eigentum verschiedener Investoren. Während der Eigentümer des Nordteils plant, das Areal vor der Planrechtschaffung zu veräußern, sind die Eigentümer des Südteils bereit, das Bauleitplanverfahren weiter zu führen. Aus diesem Grund wurde im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 13. Mai 2015 eine Trennung der beiden Areale Ulmer Höh' - Nordteil (B-Plan Nr. 01/011) und Ulmer Höh'- Südteil (B-Plan Nr. 01/010) beschlossen. Das B-Planverfahren "Ulmer Höh'- Südteil" (B-Plan Nr. 01/010) wurde fortgesetzt.
Der Bebauungsplan, der im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gem. §3(2) BauGB einzusehen ist, setzt das zukünftige Planungsrecht für den Geltungsbereich des "Ulmer Höh'- Südteils" fest.
