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Soziales Verwaltung
Unterhaltsvorschuss auch für Jugendliche
Rückwirkend ab 1. Juli können Alleinerziehende finanzielle Unterstützung auch für Kinder über 12 Jahre erhalten
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Alleinerziehende, die nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihre Kinder erhalten, können den sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Seit 1. Juli wurden die Leistungen erweitert. Die Bewilligung ist nicht mehr auf maximal sechs Jahre beschränkt und es kann ein Anspruch nun auch für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag bestehen. "In diesem Jahr sind bereits über 1.000 Anträge für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gestellt worden", berichtet Stadtdirektor Burkhard Hintzsche. Aber vermutlich haben noch deutlich mehr Alleinerziehende Anspruch auf Unterstützung. Durch die Gesetzesreform kann beispielsweise auch ein 17-jähriger Jugendlicher in der Ausbildung mit einem Nettoeinkommen von 700 Euro noch einen Anspruch haben. "Ich empfehle daher, auf jeden Fall den Anspruch prüfen zu lassen", so Hintzsche weiter.
Anträge, die aufgrund der Gesetzesänderung noch bis 30. September schriftlich beim Amt für soziale Sicherung und Integration gestellt werden, gelten rückwirkend ab 1. Juli. Das notwendige Formular sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt unter www.duesseldorf.de - Stichwort: Unterhaltsvorschuss - hinterlegt. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Leider kann es aufgrund der Vielzahl der Anträge derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sollte ein Anspruch bestehen, wird dieser aber bei einer Bewilligung rückwirkend ausgezahlt.
Hintergrundinformationen
Alleinerziehend sind Mütter oder Väter, wenn sie ledig, geschieden oder verwitwet sind oder dauerhaft getrennt leben. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages. So hat beispielsweise ein 5-Jähriger Anspruch auf monatlich 150 Euro, einer 16-Jährigen stehen 268 Euro zu. Vom Mindestunterhalt wird das zu zahlende Kindergeld in voller Höhe abgezogen.