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Stadtentwicklung Verwaltung

Urteil zum "Brause"-Abriss: Baustelle wird wieder freigegeben

Stadt legt keine Rechtsmittel gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein


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Redaktion: Brembach, Mario

Die ehemalige Tankstelle an der Bilker Allee, die unter dem Namen "Brause" als Vereinsheim des Kunst- und Kulturvereins Metzgerei Schnitzel e. V. diente, darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26. Februar weiter abgerissen werden. Die Stadt Düsseldorf hat sich nun nach eingehenden Beratungen entschlossen, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen.

Das Gericht hat in seinem Beschluss deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Gebäude vor Beginn der Abbrucharbeiten tatsächlich als Denkmal einzustufen war. Diese Eigenschaft habe es erst durch den erfolgten Teilabbruch verloren.

Klargestellt wurde auch, dass das laufende Unterschutzstellungsverfahren ohne eine förmliche vorläufige Unterschutzstellung das Denkmal - auch aufgrund der neuen Landesbauordnung - nicht zu schützen vermochte. Im Zuge des laufenden Unterschutzstellungsverfahrens erfolgte die Abrissanzeige seitens des Eigentümers, die unmittelbar nach Ablauf der Frist auch in die Tat umgesetzt wurde - ohne das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten.

Bisher war es gängige Praxis, dass die Untere Denkmalbehörde ein laufendes Unterschutzstellungsverfahren nutzt, um gemeinsam mit den jeweiligen Eigentümern und Investoren Bedenken auszuräumen und Entwicklungspotenziale des Gebäudes herauszuarbeiten. Die Stadt Düsseldorf bedauert, dass dieses kooperative Vorgehen nun durch die Ausnutzung von Gesetzeslücken konterkariert wurde und wird die Abläufe für zukünftige Planungen anpassen.

Mittlerweile wurden die verbliebenen Gebäudeteile der "Brause" seitens der Stadt gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) ausgewertet. Das Ergebnis führt in Absprache mit dem Rechtsamt dazu, dass aufgrund der erwarteten Erfolglosigkeit auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet wird. Die Baustelle wird daher kurzfristig wieder freigegeben.

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