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Soziales
Verhinderungspflege nutzen, wenn die Pflegeperson ausfällt
Beratung durch das Pflegebüro im Amt für Soziales
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Wenn eine Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen ausfällt, können Menschen ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege nutzen. Mit dieser Leistung der Pflegeversicherung kann die Versorgung durch weitere Personen finanziert werden. Dazu ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig, der aber auch später nachgereicht werden kann.
Im Jahr stehen 1.612 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Die Leistung kann für höchstens sechs Wochen im Jahr beantragt werden. Der Betrag kann auf 2.418 Euro erhöht werden, wenn die Hälfte des jährlichen Anspruchs auf Kurzzeitpflege (1.612 Euro im Jahr) hinzugenommen wird. Der Betrag für die Kurzzeitpflege verringert sich dann entsprechend. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Verhinderungspflege können Privatpersonen, ambulante Dienste, Betreuungsdienste, Tagespflegen oder auch zum Beispiel Kurzzeitpflegen leisten.
Wenn Angehörige, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt sind, Verhinderungspflege leisten, wird in dieser Zeit nur der 1,5-fache Betrag des Pflegegeldes bezahlt. Es können aber Aufwandsentschädigungen (wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten zusätzlich geltend gemacht werden). Der Höchstbetrag für die Verhinderungspflege darf aber nicht überschritten werden. Die Kosten werden von der Pflegekasse erstattet, wenn die Auslagen nachgewiesen worden sind.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine stundenweise Verhinderungspflege zu nutzen. Dies ist immer dann zu empfehlen, wenn die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag abwesend ist. An diesen Tagen wird das Pflegegeld ohne Kürzung weitergezahlt. Die Ersatzperson rechnet zusätzlich einen vereinbarten Betrag ab. Diese Tage werden nicht auf den Gesamtanspruch von sechs Wochen angerechnet.
Wer mehr über diese Leistung erfahren möchte, kann sich an das Pflegebüro, Amt für Soziales, wenden. Die Mitarbeiterinnen informieren über die Leistungen der Pflegeversicherung und helfen bei der Antragstellung. Die Beratung ist neutral und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.
Das Pflegebüro, Amt für Soziales, ist montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr unter 0211-8998998 zu erreichen. Es kann auch unter pflegebuero@duesseldorf.de angeschrieben werden.