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Verwaltung Wirtschaft
Verkaufsoffener Sonntag in Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt darf nicht stattfinden
Nach Einstweiliger Anordnung des Verwaltungsgericht
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Durch einstweilige Anordnung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf heute (28. Juni) vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Verkaufsstellen in den Stadtteilen Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt entgegen der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Düsseldorf" vom 18. Juni 2018 am 1. Juli 2018 nicht geöffnet haben dürfen. Damit kann der in Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt geplante verkaufsoffene Sonntag am 1. Juli nicht stattfinden.