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Verkehr
Am Schönenkamp
Verkehrsversuch mit streckenbezogenem Tempo 30 auf innerörtlicher Landesstraße
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Auf der Straße "Am Schönenkamp" wird seit diesem Monat im Bereich der Einmündung Hasselsstraße auf einer Länge von 300 Metern die zulässige Höchstgeschwindigkeit versuchsweise von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde herabgesetzt.
Der Verkehrsversuch verläuft zunächst über drei Monate. Neben der Veränderung der Fahrgeschwindigkeit werden dabei die Entwicklung der Unfallzahlen und der Verkehrsfluss beobachtet. Das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird durch die Polizei kontrolliert.
Hintergrund für den Verkehrsversuch ist der Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 23. November 2016. Laut diesem soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Straße "Am Schönekamp" auf 30 km/h herabgesetzt werden, um die Verkehrssicherheit im Bereich des Altenheimes und der Kindertagesstätte zu erhöhen. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird auch auf der Lindemann- und Prinz-Georg-Straße streckenbezogen Tempo 30 eingeführt.
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung ermöglicht diese streckenbezogene Maßnahme auch ohne Vorlage einer konkreten Unfalllage vor sensiblen Einrichtungen wie Altenheimen und Kindertagestätten.