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Flüchtlinge
Verlegung der kommunalen Erstaufnahme für Asylsuchende
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Das Amt für Migration und Integration verlegt die Unterbringung im Rahmen der kommunalen Erstaufnahme für Asylsuchende zum 1. Mai 2018 an den Nördlichen Zubringer 5. Die kommunale Erstaufnahme ist die erste Anlaufstelle in Düsseldorf für zugewiesene Asylsuchende sowie in Fällen eines Familiennachzugs. Von dort aus werden Geflüchtete auf die Unterkünfte der Landeshauptstadt Düsseldorf im gesamten Stadtgebiet verteilt.
Seit dem Jahresbeginn 2016 befand sich die kommunale Erstaufnahme für Asylsuchende am Vogelsanger Weg 49. Auf dem Höhepunkt der Zuweisungen standen hier 150 Plätze zur regelmäßigen Unterbringung zur Verfügung. Mit dem Rückgang der Flüchtlingszahlen wurde die Kapazität zuletzt auf 50 Betten reduziert. Da Zuweisungen nach Düsseldorf aktuell nur noch in Einzelfällen erfolgen, wurden auch diese Kapazitäten in den vergangenen Monaten nicht mehr ausgeschöpft.
Der Nördliche Zubringer 5 ist nur wenige Gehminuten von dem Standort der zuständigen Abteilung im Amt für Migration und Integration am Vogelsanger Weg 49 entfernt. Die kommunale Erstaufnahme wird im Erdgeschoss des Gebäudes ihren Dienst aufnehmen und ist grundsätzlich räumlich vom übrigen Unterkunftsbetrieb am Standort getrennt. Ein deutlicher Vorteil der Erstaufnahme am Nördlichen Zubringer ist, dass die Bewohner dort Zugang zu Kochgelegenheiten haben und sich selbst versorgen können. Falls die Zahl der aufzunehmenden Asylsuchenden wieder steigen sollte, bietet der Standort genügend Aufnahmekapazitäten für den Notfall. Die soziale Betreuung der Bewohner im Bereich der Erstaufnahme wird durch die Landeshauptstadt Düsseldorf sichergestellt.