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Ordnung

Verstöße gegen Jugendschutzgesetz kosten Gastwirt 3.000 Euro

Amtsgericht verurteilt Gastronomen, weil ein 16-Jähriger nach Mitternacht in dessen Nachtbar war und an einem Geldspielgerät spielte


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro hat das Amtsgericht Düsseldorf jetzt einen Gastwirt wegen zweifachen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz verurteilt. Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) der Landeshauptstadt hatten am Samstag, 26. August 2016, nach Mitternacht beobachtet, dass sich in einer Bar in der Innenstadt ein offensichtlich Minderjähriger aufhielt. Der, wie sich später herausstellte, 16-Jährige saß am Tresen, trank ein Bier und spielte an einem Geldspielgerät.

Die beiden OSD-Mitarbeiter gingen in die Bar, um eine Jugendschutzkontrolle vorzunehmen. Der Gastwirt, dem der Verstoß offensichtlich bewusst war, versuchte den 16-Jährigen schnell aus dem Betrieb herauszuschicken und rief in Richtung der übrigen Gästen: "Alle Personen hier sind Zeugen! Der Junge war nur kurz auf Toilette. Das Ordnungsamt kann mir wieder nix. Alles meine Zeugen hier, die das bestätigen können." Die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes überprüften in der Nachtbar die Personalien des Minderjährigen und stellten fest, dass dieser erst 16 Jahre alt war und sich somit weder in der Bar aufhalten noch an dem Geldspielgerät spielen durfte.

Da der Gastwirt in der Vergangenheit schon mehrfach unter anderem wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz aufgefallen war, wurde gegen ihn eine Geldbuße von 3.750 Euro festgesetzt. Mit diesem Bußgeld war der Gastronom nicht einverstanden und legte Einspruch ein, weshalb sich das Amtsgericht abschließend am Donnerstag, 27. Juli, mit dem Fall befassen musste. Der Verteidiger des Gastwirtes gab in seinem Plädoyer zwar den Verstoß zu, war aber der Meinung, dass ein Bußgeld von maximal 150 Euro der Tat angemessen sein würde. Dieser Auffassung folgte das Amtsgericht nicht und wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass der Jugendschutz ein hohes zu schützendes Gut ist. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jugendschutzgesetz den Bußgeldrahmen mit bis zu 50.000 Euro bewusst hoch festgeschrieben. Der Amtsrichter berücksichtigte in seinem Urteil die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gastwirtes und verurteilte ihn zu einer Strafe von 3.000 Euro, die er in monatlichen Raten von 100 Euro zahlen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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