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Ordnung
Verwaltungsgerichtsbeschluss zur Sonntagsöffnung am 10. Dezember: Stadt bereitet Beschwerde vor
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Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf von heute, Dienstag, 5. Dezember, dass am kommenden Sonntag, 10. Dezember, die Geschäfte in der Düsseldorfer Innenstadt nicht geöffnet sein dürfen, bereitet die Landeshauptstadt Düsseldorf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster vor. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte dies auf Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft "verdi" durch Anordnung vom heutigen Tage festgestellt und die Rechtsverordnung der Stadt Düsseldorf vom 15. Februar 2017 beanstandet.
"Ich kann die Rechtsprechung nicht nachvollziehen. Die Lebenswirklichkeit der meisten Menschen ist eine völlig andere", erklärte Oberbürgermeister Thomas Geisel zu dem Thema. Der Oberbürgermeister wies in diesem Kontext darauf hin, dass er die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung als unbefriedigend erachte. Es bedürfe zur Klarstellung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. "Ich bin selber kein Freund von exzessiven Sonntagsöffnungen. Der Kompromiss , den wir hier in Düsseldorf gefunden haben, mit drei Sonntagsöffnungen in der Innenstadt und fünf in den Stadtteilen, war der richtige Weg, der allen Interessen gerecht wurde", betonte Thomas Geisel.