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Verzögerungen bei Reisepässen im Expresspassverfahren
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Seit dem 1. März gibt es einen neuen Reisepass. Die Herstellung erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und nimmt im Normalfall etwa vier Wochen Zeit in Anspruch. Für Situationen, in denen kurzfristig die Notwendigkeit entsteht, für eine Auslandsreise einen Reisepass für ein Land zu erhalten, das die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass nicht ermöglicht, wie zum Beispiel die USA, besteht die Möglichkeit der Ausstellung im Expressverfahren. Hierfür wurde die Produktions- und Lieferzeit von bisher zwei auf drei Werktage verlängert.
Erste Erfahrungen zeigen, dass der angekündigte Lieferzeitraum für Reisepässe im Expressverfahren von drei Werktagen von der Bundesdruckerei nicht in allen Fällen eingehalten werden kann. Es empfiehlt sich daher, einen Reisepass, der im Expressverfahren beantragt werden soll oder muss, zum denkbar frühesten Zeitpunkt zu beantragen.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Reisepass im Expressverfahren beantragt haben und dringend auf die Lieferung dieses Dokumentes angewiesen sind, sollten sich - sofern noch nicht geschehen - mit der Pass- und Personalausweisstelle unter der Telefonnummer 0211-8996043 in Verbindung setzen. Personal- und Organisationsdezernent Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke rät: "Am besten guckt man in seinen Reisepass und notiert sich das Gültigkeitsdatum mit genügend Vorlauf. So vermeidet man auf jeden Fall unnötigen Stress."