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Wohnen

Wohnungsamt unterstützt bei Umzügen


Erstellt:
Redaktion: Bieker, Manuel

Eine neue, bedarfsgerechte Wohnung in Düsseldorf ist gefunden und nun ist der Umzug zu planen und zu organisieren? Dies stellt oft eine große Herausforderung dar.

Bei Umzügen innerhalb von Düsseldorf bietet das Wohnungsamt Unterstützung an - für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Mieterinnen und Mietern, die im Rahmen der Wohnungstauschbörse der Stadt Düsseldorf eine neue Wohnung gefunden haben. Die Hilfen können Beratungen sowie organisatorische und gegebenenfalls auch finanzielle Unterstützung umfassen. Die Art und der Umfang der Leistungen sind dabei abhängig von der beteiligten Personengruppe, der Art des Wohnungswechsels und den Einkommensverhältnissen.

Umzugshilfen für Ältere und Menschen mit Behinderung
Entspricht die vorhandene Wohnung nicht den Anforderungen des Alters oder einer Behinderung, kann der Umzug in eine bedarfsgerechte Wohnung erforderlich sein. Die mit einem Umzug verbundenen logistischen und finanziellen Herausforderungen überfordern die Betroffenen jedoch mitunter.

Um den Prozess zu vereinfachen, bietet das Wohnungsamt gezielte Unterstützung an. So berät das Wohnungsamt umfassend über die verschiedenen Arbeitsschritte im Zusammenhang mit einem Umzug, unterstützt bei der Abwicklung von behördlichen Formalitäten, hilft bei der Auswahl von Umzugsunternehmen, Hilfskräften und Handwerkern und informiert über unterstützende Hilfen und Kontakte unter Berücksichtigung des neuen Stadtteils (Bezirkssozialdienst, Seniorentreffs, Selbsthilfegruppen, etc.).

Darüber hinaus können städtische Zuschüsse in Höhe von maximal 7.000 Euro für Transportkosten, rechtlich notwendige Renovierungsarbeiten und Doppelmieten gewährt werden. Hierzu muss
•    der Umzug innerhalb Düsseldorfs von einer ungeeigneten in eine bedarfsgerechte Mietwohnung erfolgen,
•    die Zuschussempfängerin oder der Zuschussempfänger mindestens 60 Jahre alt sein, über einen Schwerbehindertenausweis verfügen oder einen Pflegegrad haben und
•    bestimmte Einkommens- sowie Vermögensgrenzen nicht überschritten werden.

Weitere Informationen zu Umzugshilfen für Ältere und behinderte Menschen sind auf der Internetseite des Wohnungsamtes unter www.duesseldorf.de/wohnen zu finden. Als Ansprechpartnerin steht Stefanie Radtke, erreichbar telefonisch unter 0211-8992209 oder per E-Mail an wohnberatung@duesseldorf.de, zur Verfügung.

Umzugshilfen bei Wohnungstausch
Kommt mit Hilfe der digitalen Wohnungstauschbörse unter www.wohnungstauschduesseldorf.de ein Wohnungstausch zustande, bietet das Wohnungsamt eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Abwicklung des Wohnungstauschs an. Darüber hinaus kann die Mietpartei, die ihre Wohnung zu einem Zeitpunkt verlassen muss, zu dem die Tauschwohnung noch nicht bezogen werden kann, Zuschüsse für die Anmietung einer angemessenen Übergangswohnung sowie die vorübergehende Einlagerung des Hausstandes erhalten. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro und setzt unter anderem voraus, dass die Tauschwohnungen im Stadtgebiet Düsseldorf liegen, die betroffenen Vermieterinnen oder Vermieter dem Tausch zugestimmt haben und dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Die Umzugshilfen für Ältere und Menschen mit Behinderung können mit den Hilfen bei einem Wohnungstausch kombiniert werden.

Weitere Informationen, insbesondere hinsichtlich der Unterstützungsangebote für tauschwillige Mietparteien, sind auf den Internetseiten des Wohnungsamtes unter www.duesseldorf.de/wohnen zu finden. Als Ansprechpartner steht Florian Tiegelkamp-Büngers, erreichbar telefonisch unter 0211-8992777 oder per E-Mail an wohnungsvermittlung@duesseldorf.de, zur Verfügung.

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