Informationen zur Wettbürosteuer

Informationen zur Wettbürosteuer

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die Einführung einer Wettbürosteuer für das Vermitteln und Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) beschlossen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen.

Mit Änderungssatzung vom 14.06.2018 wurde die Bemessungsgrundlage rückwirkend zum 01.01.2016 geändert.

Mit Urteil vom 20.09.2022 (BVerwG 9 C 2.22, BVerwG 9 C 3.22, BVerwG 9 C 4.22) hat das Bundesverwaltungsgericht die Erhebung der kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Aufgrund dessen wird seitens des Steueramtes keine Wettbürosteuer mehr erhoben. Die Wettbürosteuersatzung in seiner bisher gültigen Fassung wird zu gegebener Zeit aufgehoben.

Kontaktinformationen

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Bezeichnung Name  Telefon
A - M Herr Horster 0211 - 8928615
N - Z, Sonderzeichen Frau Herder 0211 - 8928677