Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, die durch den Klimawandel und durch menschliche Aktivitäten verursachte Erderwärmung auf möglichst 1,5 °C zu begrenzen. Daher wurde in Deutschland im Jahr 2020 durch das Klimaschutzgesetz festgelegt, dass im Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität erreicht werden soll, also nur noch so viel CO2 ausgestoßen werden darf, wie in natürlichen Senken wie Wäldern und Mooren gespeichert werden kann. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen in allen Bereichen schnell und drastisch gesenkt werden.
Auf die Wärmeversorgung entfallen in Düsseldorf 56 Prozent des gesamten Energieverbrauchs, bei den Privaten Haushalten sind es sogar 81 Prozent. Beim Verbrennen von Erdgas, Kohle oder Heizöl werden sehr viele klimaschädliche Treibhausgase freigesetzt. Mit einer klimafreundlichen und effizienten Heizung, in der fossile Energieträger durch regenerative Energieträger ersetzt werden, können der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen deutlich gesenkt werden. Die Wärmeversorgung stellt somit einen wichtigen Hebel auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität dar.
Das Wärmeplanungsgesetz, welches gemeinsam mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, verpflichtet mit einer flankierenden Gesetzgebung des Landes alle Städte und Gemeinden zur Aufstellung einer Kommunalen Wärmeplanung. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden eine Strategie festlegen, wie die Wärmeversorgung bis 2045 vollständig klimaneutral auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Mieterinnen und Mieter sowie Unternehmen erhalten durch die Kommunale Wärmeplanung außerdem mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Optionen für eine künftige Wärmeversorgung. Grundsätzlich kann die Kommunale Wärmeplanung als Grundlage für individuelle Investitionsentscheidungen genutzt werden, wenn beispielsweise die Heizungsanlage (irreparabel) defekt ist und (mittelfristig) eine neue Heizungsanlage angeschafft werden muss oder auch mit Blick auf die klimaneutrale Umstellung der benötigten Wärme für Produktionsprozesse (z. B. Prozesswärme). Insgesamt können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen transparent einsehen, welche Form der Wärmeversorgung in ihrem Gebiet möglich und/oder voraussichtlich vorgesehen ist und welche Optionen für sie künftig zur Verfügung stehen sollen. Auf Basis dessen können sie somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung und -effizienz zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste Variante sind.