Abfall - Landeshauptstadt Düsseldorf

Düsseldorf für nachhaltige Entsorgung und Abfallvermeidung

Düsseldorf für nachhaltige Entsorgung und Abfallvermeidung

Am 1. Januar 2025 wurde die Abfallwirtschaft in Düsseldorf neu organisiert.
In der Übersicht informieren wir Sie über die wichtigsten Aktualisierungen.

Die häufigsten Fragen zu den Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sind hier beantwortet.

Gelbe Wertstofftonne

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  • Seit dem 1. Januar 2025 ist die vorher gelbe Tonne zur Wertstofftonne geworden.
  • In diese können auch sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ gegeben werden. Dies sind Abfälle aus Metall oder Kunststoff, zum Beispiel kaputte Koch-Utensilien, Gießkannen et cetera, die keine Verpackungen sind.

Blaue Tonne für Altpapier

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Seit dem 1. April 2025 ist die Leerungshäufigkeit der blauen Tonne für Altpapier auf wöchentlich erhöht worden. Dann steht haushaltsnah mehr Volumen zur Aufnahme von Altpapier zur Verfügung.

Bioabfall | Biotonne

Themen

  • Die Erhöhung der Leerungsfrequenz in den „wärmeren“ Monaten ermöglicht es, ab dem 1. Januar 2025 auch Bioabfälle „nach dem Kochtopf“ in der Biotonne zu entsorgen. Zudem steht mehr Volumen für die Entsorgung von Grünschnitt oder Herbstlaub zur Verfügung.
  • Seit dem 1. April 2025 ist die Leerungshäufigkeit der Biotonne auf wöchentlich erhöht – mit Ausnahme der Wintermonate Dezember, Januar und Februar, in denen wie bisher eine 14-tägliche Leerung erfolgt.

Gebühren und Zahlung

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Änderungen ab 1. Januar 2025

Gebührenerhebung

  • Die Stadt erhebt Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung selbst, nicht mehr die AWISTA GmbH.
  • Dies gilt auch für gewerblich genutzte Restmülltonnen.
  • Gebührenbescheide werden seit Januar 2025 von der Stadt verschickt.
  • Das Inkassoverfahren übernimmt die Stadt, die dafür bestehende EDV-System nutzt.

Gebührenstruktur

  • Bleibt unverändert: Grundgebühr, Leistungsgebühr, Teilservice-Abschlag, Vollservice-Zuschlag.
  • Straßeneinigungsgebühren werden weiterhin nach Reinigungsklassen bemessen.

Zahlungsweg

  • Neue SEPA-Mandate erforderlich für Lastschriftverfahren.
  • Gebührenbescheide enthalten QR-Codes für einfache Online-Zahlung oder SEPA-Mandat-Erteilung.

Gewerblicher Restmüll

  •  AWISTA Kommunal GmbH leert gewerbliche Restmüllbehälter im Auftrag der Stadt.

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    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

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