Stadt verschickt Gebührenbescheide für Müllabfuhr und Straßenreinigung
| Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz News
In den nächsten Tagen verschickt die Stadt Düsseldorf die Gebührenbescheide für Müllabfuhr und Straßenreinigung für das Jahr 2026. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Gebühren geringfügig gestiegen: die Abfallgebühren durchschnittlich um 3,5 Prozent, die Gebühren für die Straßenreinigung um 3,1 Prozent (vgl. dazu auch Pressemitteilung vom 24. November).
Die Stadt weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger mit einer guten Wertstofftrennung oft die Möglichkeit haben, auf eine kleinere Restmülltonne zu wechseln und damit Abfallgebühren zu sparen.
Die Gebühren werden in der Regel viermal jährlich fällig, jeweils Mitte Februar, Mitte Mai, Mitte August und Mitte November. Die meisten gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen haben der Stadt für die Berechnung der Gebühren SEPA-Mandate ausgestellt, in diesem Fall erfolgt die Abbuchung automatisch. Die Stadt empfiehlt generell die Ausstellung solcher Mandate, andernfalls müssten die Grundstückseigentümer regelmäßig im Jahr die Fälligkeiten beachten.
Antworten zu den wichtigsten Fragen zu den Gebühren finden sich auf der Homepage der Stadt unter www.duesseldorf.de/abfall-faq
Auf der Website unter www.duesseldorf.de/umweltamt bietet auch der neue, derzeit im Testbetrieb befindliche, Chatbot der städtischen Homepage die Möglichkeit, Fragen zu den Abfallgebühren zu stellen. Der Chatbot befindet sich noch in der "Lernphase" und deckt derzeit inhaltlich einige besonders nachgefragte Inhalte der städtischen Homepage ab.
Das zuständige Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz bittet, weitere Rückfragen zu den Gebührenbescheiden möglichst per E-Mail an abfallgebuehren@duesseldorf.de zu schicken.