FAQ - Gebührenveranlagung - Landeshauptstadt Düsseldorf

Abfall- und Straßenreinigungsgebühren - was ist neu seit Januar 2025?

Abfall- und Straßenreinigungsgebühren - was ist neu seit Januar 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 berechnet und verwaltet die Landeshauptstadt Düsseldorf wieder selbst die Gebühren für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung.

Das bedeutet:
Die Jahresbescheide und Änderungsgebührenbescheide werden durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz erstellt und verschickt.

Auch der Einzug der Gebühren läuft seitdem über die Stadt Düsseldorf, genauer gesagt über die Stadtkasse.
Der Grund dafür ist eine Neuordnung der Abfallwirtschaft in Düsseldorf, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.

Die Abfallentsorgung und Straßenreinigung führt die AWISTA Kommunal GmbH im Auftrag der Stadt Düsseldorf durch.

Da uns viele Fragen erreichen, haben wir zum schnellen Nachschlagen die wichtigsten Antworten zusammengestellt..
Wenn Ihnen Themen fehlen oder Sie Ergänzungen vorschlagen möchten, schreiben Sie bitte an
abfallgebuehren@duesseldorf.de

Herzlichen Dank!

FAQ - Häufige Fragen und Antworten zu den Abfall- und Straßenreinigungsgebühren

1. Wer ist gebührenpflichtig?

1. Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Grundstücken, die an die städtische Abfallentsorgung oder Straßenreinigung angeschlossenen sind.
Wenn mehrere Grundstückseigentümer gemeinsam Abfallsammelbehälter nutzen, haften sie gemeinsam für die Gebühren.

Bei Wohnungs- und Teileigentum können die Gebühren für die Gemeinschaft festgesetzt werden. In diesem Fall geht der Gebührenbescheid an die oder den Verwalter, die bzw. der von der Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestellt wurde.

Wenn ein Grundstück verkauft wird, geht die Gebührenpflicht ab dem Folgemonat nach der Grundbucheintragung auf die neuen Eigentümer über.

Wichtig: Änderungen der Eigentumsverhältnisse müssen direkt an das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz gemeldet werden. Andere Ämter der Stadt Düsseldorf (z. B. Steueramt) leiten diese Information nicht automatisch weiter.

2. Wie werden die Abfallentsorgungsgebühren berechnet?

2. Wie werden die Abfallentsorgungsgebühren berechnet?

Die Gebühren für Restmülltonnen hängen ab von:

  • der Größe der Tonne (Volumen)
  • der Häufigkeit der Leerung und
  • der Art des Service (Teilservice, Vollservice, Kellerservice).

Für Bio- bzw. Papiertonnen werden keine Gebühren erhoben, solange kein zusätzlicher Service (z. B. Kellerservice, Vollservice) genutzt wird.

Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie hier.

3. Wie werden die Straßenreinigungsgebühren berechnet?

3. Wie werden die Straßenreinigungsgebühren berechnet?

Die Straßenreinigungsgebühr richtet sich danach, wo das Grundstücks liegt und wie lang die Seite des Grundstücks ist, die an die Straße grenzt. Die Gebühr wird also pro Meter Frontlänge berechnet.

Außerdem spielt die Reinigungshäufigkeit eine Rolle. Diese ist im Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Düsseldorf festgelegt.

Warum werden auch von "Hinterliegern" Straßenreinigungsgebühren erhoben?
Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nicht direkt an der Straße liegen, profitieren von der Reinigung der Straße, über die sie erreichbar sind. Deshalb müssen auch sie Straßenreinigungsgebühren zahlen.

Dies gilt auch für Grundstücke, die direkt an eine Straße angeschlossen sind, das Grundstück aber hinter einem danebenliegenden Grundstück weiterverläuft. Hier dient die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, als Bemessungsgrundlage.

4. Name und/oder Adresse haben sich geändert – Was muss ich tun?

4. Name und/oder Adresse haben sich geändert – Was muss ich tun?

Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, unter Nennung des Vertragsgegenstandes bzw. der Grundstücksbezeichnung, dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz mit:

per E-Mail: abfallgebuehren@duesseldorf.de  

oder per Post:
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz - Abteilung 19/51
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf

Wichtig: Nur Eigentümerinnen oder Eigentümer können eine Adressänderung melden.
Andere Ämter (z. B. Einwohnermeldeamt) geben Änderungen nicht automatisch weiter.

5. Ich habe ein Grundstück verkauft oder gekauft. Was ist zu tun?

5. Ich habe ein Grundstück verkauft oder gekauft. Was ist zu tun?

Bitte senden sie eine E-Mail an abfallgebuehren@duesseldorf.de mit folgenden Angaben:

  • Name des bisheriger Eigentümers
  • Vertragsgegenstandsnummer für das Grundstück (falls vorhanden)
  • Grundstücksbezeichnung
  • Name, Adresse und Kontaktdaten des neuen Eigentümers
  • Datum des Eigentumswechsels
  • falls vorhanden: Kopie des Grundbuchauszuges

oder per Post an
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz - Abteilung 19/51
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf

Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Änderungsgebührenbescheid.
Bis dahin bleibt die Zahlungspflicht beim bisherigen Eigentümer bestehen.

Bitte denken Sie daran: Änderungen werden nicht automatisch aus anderen Ämtern übernommen. Melden Sie diese daher immer direkt an das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz.

6. Warum habe ich zwei Gebührenbescheide bekommen?

6. Warum habe ich zwei Gebührenbescheide bekommen?

Das kann passieren, wenn sich durch einen Eigentumswechsel etwas ändert.
Dann erhält der bisherige Eigentümer einen Änderungsbescheid, und der neue Eigentümer bekommt einen Erstbescheid für seinen neuen Vertragsgegenstand.

WICHTIG: Für den neuen Bescheid müssen Sie der Stadtkasse ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das alte gilt nicht mehr.
Eine Umschreibung ist erst möglich, wenn der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen ist. Eine Vormerkung reicht nicht aus.

7. Es gibt einen neuen Verwalter. Was muss ich tun?

7. Es gibt einen neuen Verwalter. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns eine E-Mail

an abfallgebuehren@duesseldorf.de

oder einen Brief an:
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz - Abteilung 19/51
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf

Bitte fügen Sie folgende Angaben bzw. Unterlagen bei:

  • Vertragsgegenstand und Grundstücksbezeichnung
  • eine Vollmacht für die neue Verwaltung
  • das Datum, ab wann die neue Verwaltung zuständig ist.

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, Änderungen (Eigentum, Verwaltung, Adresse, persönliche Daten) unverzüglich und unaufgefordert dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz mitzuteilen. Das hilft, Vorgänge schnell zu bearbeiten.

8. Ich habe meine neuen Kontaktdaten schon im Dezember/Anfang Januar gemeldet, aber sie stehen nicht im Bescheid. Warum?

8. Ich habe meine neuen Kontaktdaten schon im Dezember/Anfang Januar gemeldet, aber sie stehen nicht im Bescheid. Warum?

Manchmal überschneiden sich die Bearbeitung und der Versand der Bescheide.
Bitte senden Sie Ihre geänderten Angaben (z. B. Name, Anschrift etc.) bei Bedarf noch einmal an abfallgebuehren@duesseldorf.de.
Die Änderungen werden dann beim nächsten Bescheid berücksichtigt.

9. Bis wann kann ich Widerspruch einlegen?

9. Bis wann kann ich Widerspruch einlegen?

Wenn Sie einen Gebührenbescheid erhalten haben, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch muss eigenhändig unterschrieben und begründet sein.

Ein Widerspruch per E-Mail ist nicht möglich.

Bitte haben Sie zu Jahresbeginn etwas Geduld – in dieser Zeit gehen besonders viele Schreiben ein.

10. Ich habe Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, aber trotzdem wurde abgebucht. Warum?

10. Ich habe Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, aber trotzdem wurde abgebucht. Warum?

Ein Widerspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht automatisch.

Wenn Sie möchten, dass keine Mahnungen oder Vollstreckungen erfolgen, können Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Diesen können Sie zusammen mit Ihrem Widerspruch stellen.

11. Was passiert mit den - trotz Widerspruch - bereits gezahlten Gebühren?

11. Was passiert mit den - trotz Widerspruch - bereits gezahlten Gebühren?

Wenn Ihrem Widerspruch stattgegeben wird, wird der Betrag verrechnet oder zurückgezahlt – je nach Fall.

12. Ich habe eine Mahnung erhalten. Warum?

12. Ich habe eine Mahnung erhalten. Warum?

Das kann daran liegen, dass kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.

Seit dem 1. Januar 2025  gelten die Mandate, die früher gegenüber der AWISTA GmbH erteilt wurden nicht mehr.
Bitte erteilen Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat bei der Stadt Düsseldorf.
Sie können das online tun oder ein SEPA-Lastschriftmandat ausdrucken bzw. digital einreichen.

Fragen zu Mahnungen richten Sie bitte ausschließlich an die zuständige Sachbearbeitung (steht im Mahnschreiben) der Stadtkasse
oder per E-Mail an forderungsmanagement@duesseldorf.de.

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz kann keine Auskünfte zu Mahnungen geben.

13. Ich bin mir unsicher, ob ich ein SEPA-Lastschriftmandat habe.

13. Ich bin mir unsicher, ob ich ein SEPA-Lastschriftmandat habe.

Sie können das im Gebührenbescheid nachsehen.
Wenn sich die Erteilung zeitlich mit dem Bescheiddruck überschnitten hat, prüfen Sie bitte bei Fälligkeit Ihre Kontoauszüge.
Bei Fragen senden Sie eine E-Mail an die Stadtkasse mit Angabe des Vertragsgegenstands an forderungsmanagement@duesseldorf.de.

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz kann zum SEPA-Lastschriftmandat keine Auskünfte geben.

14. Kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat beim Eigentumswechsel übernehmen?

14. Kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat beim Eigentumswechsel übernehmen?

Nein, das ist nicht möglich. Für jeden neuen Vertragsgegenstand ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

15. Mein Konto hat sich geändert. Was muss ich tun?

15. Mein Konto hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte teilen Sie die Änderung Ihrer Bankverbindung mit:

per E-Mail an forderungsmanagement@duesseldorf.de

oder per Post an

Stadtkasse
Amt 21

Cranachstraße 35
40235 Düsseldorf

Bitte geben Sie dabei immer den Vertragsgegenstand an.

16. Ich habe durch Eigentumswechsel zwei Gebührenbescheide (Jahres- und Änderungsgebührenbescheid) erhalten. Kann ich zu viel gezahlte Beträge umbuchen lassen?

16. Ich habe durch Eigentumswechsel zwei Gebührenbescheide (Jahres- und Änderungsgebührenbescheid) erhalten. Kann ich zu viel gezahlte Beträge umbuchen lassen?

Bitte wenden Sie sich mit den entsprechenden Vertragsgegenstandsnummern per E-Mail an die Stadtkasse unter forderungsmanagement@duesseldorf.de.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtkasse.

Und hier einige Fragen und Antworten, bei denen es nicht um die Gebühren geht, die uns aber in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden:

Und hier einige Fragen und Antworten, bei denen es nicht um die Gebühren geht, die uns aber in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden:

17. Wie nehme ich eine Behälterbestellung oder -änderung vor?

17. Wie nehme ich eine Behälterbestellung oder -änderung vor?

Senden Sie dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz bitte eine E-Mail unter Nennung des Vertragsgegenstandes mit der gewünschten Änderung an abfallgebuehren@duesseldorf.de.

Sollten Sie noch nicht wissen, welche Tonnenkonstellation bei Ihnen möglich ist, nutzen Sie gerne den Behälterkonfigurator auf der Seite der AWISTA Kommunal GmbH.
Dort können Sie Ihre Bestellung im Anschluss auch direkt an das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz weiterleiten.

 

18. Ich möchte Probleme mit Abfallentsorgung oder Straßenreinigung melden. Was kann ich tun?

18. Ich möchte Probleme mit Abfallentsorgung oder Straßenreinigung melden. Was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich zuerst an das Kundencenter der AWISTA Kommunal GmbH:
Telefon 0211 7375 7050

per E-Mail an mail@awista-kommunal.de.

Sie können Ihr Anliegen auch über das Kontaktformular mitteilen.

Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich eine E-Mail an das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz senden:
abfallgebuehren@duesseldorf.de.

19. Sie möchten Sperrmüll anmelden?

19. Sie möchten Sperrmüll anmelden?

Information zu Sperrmüllabholung erhalten Sie hier.

Dort können Sie auch online einen Termin zur Abholung vereinbaren.