3. Wie werden die Straßenreinigungsgebühren berechnet?
3. Wie werden die Straßenreinigungsgebühren berechnet?
Die Straßenreinigungsgebühr richtet sich danach, wo das Grundstücks liegt und wie lang die Seite des Grundstücks ist, die an die Straße grenzt. Die Gebühr wird also pro Meter Frontlänge berechnet.
Außerdem spielt die Reinigungshäufigkeit eine Rolle. Diese ist im Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Düsseldorf festgelegt.
Warum werden auch von "Hinterliegern" Straßenreinigungsgebühren erhoben?
Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nicht direkt an der Straße liegen, profitieren von der Reinigung der Straße, über die sie erreichbar sind. Deshalb müssen auch sie Straßenreinigungsgebühren zahlen.
Dies gilt auch für Grundstücke, die direkt an eine Straße angeschlossen sind, das Grundstück aber hinter einem danebenliegenden Grundstück weiterverläuft. Hier dient die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, als Bemessungsgrundlage.