Lärmaktionsplan III für Düsseldorf

Lärmaktionsplan III für Düsseldorf

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 18. März 2021 den Lärmaktionsplan III beschlossen.

Lärmschutz in Düsseldorf

Lärmschutz in Düsseldorf

Die Geräuschbelastung in den Städten stellt seit langem eines der größten Umweltprobleme dar. Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, Gewerbe und Industrie sowie Sport- und Freizeitaktivitäten – oft gleichzeitig einwirkend – beeinträchtigen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur in Düsseldorf. Das enge Miteinander von Verkehr und Siedlungen führt zu Belastungen der Lebensqualität im Wohnumfeld, innerhalb der Wohnungen und bei anderen schutzbedürftigen Nutzungen. Im Gegensatz zu manchen anderen Umweltproblemen konnte die generelle Lärmbelastung bisher noch nicht wirksam gesenkt werden.

Wir beantworten Ihre Lärmfragen

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Während der aktuellen Corona-Krise können Sie uns auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail erreichen. Hier finden Sie alle Kontakte  – nach Lärmart sortiert – im Überblick.

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Düsseldorfer Abstellbahnhof

Fühlen Sie sich durch Geräusche des Abstellbahnhofes gestört, so können Sie Ihre Beschwerde gerne über den Anwohner-Fragebogen dem Umweltamt der Stadt Düsseldorf zusenden.
Von hier aus wird Ihre Beschwerde an die DB Netz AG und in Kopie auch an das Eisenbahn-Bundesamt, als für das Betriebswerk zuständige Behörde, weitergeleitet.
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  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

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    Betrieblicher Umweltschutz und
    Verkehrslärmschutz

  • Brinckmannstraße 7
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