Akute Waldbrandgefahr bedroht den Stadtwald

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Symbolfoto Waldbrand

Feuerwehr und Garten-, Friedhofs- und Forstamt warnen: Kleiner Funke kann schlimme Folgen haben / Laut Landesforstgesetz ist im Wald jedes Anzünden von Feuer strengstens verboten

Im Stadtwald herrscht derzeit akute Waldbrandgefahr. Darauf weisen die städtische Forstabteilung sowie die Feuerwehr Düsseldorf hin. Nach dem anhaltend schönen Wetter der letzten Tage und wegen des geringen Niederschlags reicht bereits ein kleiner Funke aus, um trockenes Laub oder Gras anzuzünden. Selbst achtlos weggeworfene Zigarettenasche oder ein Grillabend am Waldrand können bei der derzeitigen Witterung verheerende Folgen haben, wenn sich daraus ein unkontrolliertes Feuer entwickelt, so Feuerwehr und Forstabteilung. Laut Landesforstgesetz ist im Wald grundsätzlich, also auch auf den Waldspielplätzen und Liegewiesen, jedes Anzünden und Unterhalten von Feuer strengsten verboten. Dies gilt ebenso für das Grillen. Außerdem gilt für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ein absolutes Rauchverbot im Wald. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Neben dem Waldbrandgefahren-Index warnt und informiert der Deutsche Wetterdienst auch zusätzlich mit einem sogenannten Grasland-Feuerindex. Dieser bewertet neben eigentlichen Wäldern auch Graslandschaften, Sträucher und sonstige Grünanlagen. Die Feuerwehr musste in den letzten Tagen immer wieder zu Bodenfeuern ausrücken. Dabei brannten Böschungen und Sträucher. Nur durch den schnellen Alarm der Feuerwehr und das rasche Eingreifen konnten größere Vegetationsbrände verhindert werden. Selbst eine brennende, achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarette kann einen solchen Flächenbrand auslösen.

Der Deutsche Wetterdienst hat für den Großraum Düsseldorf und Essen bereits die Waldbrandwarnstufe 4, von möglichen 5 Stufen, ausgerufen. Wird die Stufe 5 erreicht, kann durch ordnungsbehördliche Verfügung des Regionalforstamtes Niederrhein in Wesel angeordnet werden, dass der Wald nur noch auf festen Wegen betreten werden darf. Im Interesse der Erhaltung des teilweise über 200 Jahre alten Stadtwaldes bittet die Forstverwaltung alle Waldbesucher:

  • Kein Feuer im Wald entzünden (auch nicht Grillen)
  • Im Wald nicht rauchen
  • Nur befestigte Waldwege benutzen
  • Zufahrtswege auch für Großfahrzeuge der Feuerwehr freihalten