Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
Derzeit werden bundesweit an vielen Gewässern Überschwemmungsgebiete ausgewiesen und festgesetzt. Hierunter versteht man Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Als Berechnungsgrundlage für die Überschwemmungsgebietsflächen dient ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete, in denen zukünftig bestimmte Regeln und Verbote zu beachten sind, dient der Information der betroffenen Anlieger, der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Verringerung von Hochwasserschäden. Mit der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete sind keine baulichen Veränderungen an den Gewässern verbunden. Ziel der Regelungen ist es, eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung des zu erwartenden Schadens zu verhindern.
Für folgende Gewässer hat die Bezirksregierung Düsseldorf die förmlichen Festsetzungsverfahren mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung am 13.02.2014 begonnen:
- Anger
- Itter
- Nördliche Düssel und Kittelbach
- Rhein
- Schwarzbach
- Südliche Düssel/ungeteilte Düssel und Nebengewässer (Eselsbach, Hoxbach)
Vom 20.02. bis 20.03.2014 konnten die Unterlagen für die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der genannten Gewässer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dienstgebäude Cecilienallee, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Zusätzlich lagen die Unterlagen bis zum 10.04.2014 auch beim Umweltamt Düsseldorf, Raum 613, Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf zu jedermanns Einsicht aus.
Darüber hinaus können die Unterlagen und weitere Informationen über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten auch über die Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden
http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/index.jsp.
Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung berührt werden, konnte bis zwei Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung bei der Stadt Düsseldorf Einwendungen erheben oder Stellung nehmen. Die Einwendungen oder Stellungnahmen konnten bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder der Stadt Düsseldorf eingereicht werden.
Nachdem dieser Verfahrensschritt abgeschlossen ist, wird die Bezirksregierung unter Würdigung der Einwendungen und Stellungnahmen eine Verordnung erlassen.
Weitere Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete/Hochwasserschutz sind auch auf folgenden Internetseiten zu finden:
Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf
www.duesseldorf.de/kanal/abisz/hochwasserschutz/index.shtml
Feuerwehr und Rettungsdienst Düsseldorf
www.duesseldorf.de/feuerwehr/index.shtml
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
http://www.flussgebiete.nrw.de
Außerdem plant die Bezirksregierung Düsseldorf für folgende Fließgewässer in Düsseldorf Überschwemmungsgebiete festzusetzen:
- Garather Mühlenbach, Galkhausener Bach und Viehbach
- Dickelsbach