Feuerwerksverbot in der Altstadt: Mehr Sicherheit an Silvester und Neujahr

| Ordnung

Auf der Karte ist der Geltungsbereich des Mitführ- und Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern in der Altstadt markiert. Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf

In der Silvesternacht ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Das dient dazu, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren.

Verboten sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F 2, also typisches Silvesterfeuerwerk für Erwachsene, wie zum Beispiel Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleiben dagegen so genanntes Jugendfeuerwerk - wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel - und alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen.

Das Feuerwerksverbot gilt von Sonntag, 31. Dezember 2023 (Silvester), 20 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024 (Neujahr), 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 mitzuführen oder gar zu entzünden. Das Verbot umfasst ein Gebiet von der Ratinger Straße im Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke im Süden und dem Rhein im Westen.

Kontrollstellen, wie etwa beim Glasverbot zu Karneval, gibt es weiterhin nicht, weil der Besucherandrang in der Altstadt zu Silvester erfahrungsgemäß deutlich geringer ist als an den Karnevalstagen.

Auf den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Abbrenn- und Mitführverbots wird auf den Straßen durch eine Beschilderung hingewiesen, die nach Weihnachten an verschiedenen Stellen am Rande des Gebietes, in dem das Feuerwerksverbot gilt, angebracht werden wird. Verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper dürfen durch die Polizei und das Ordnungsamt sichergestellt werden. Die sichergestellten Feuerwerkskörper werden unmittelbar vor Ort vernichtet. Dazu werden an verschiedenen Stellen mit Wasser gefüllte Container aufgestellt, in denen Feuerwerkskörper unbrauchbar gemacht und zwischengelagert werden können.

Das Ordnungsamt wird zum Jahreswechsel mit erhöhtem Personalaufwand im Einsatz sein. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeitern der städtischen Verkehrsüberwachung und des Ordnungs- und Servicedienstes. Die Streifen des Ordnungsamtes kümmern sich neben der Einhaltung des Böllerverbots um die Einhaltung der Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Immissionsschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie um den Taxihalteplatz an der Heinrich-Heine-Allee.

Die Verbotsverfügung ist bereits am Samstag, 18. November, im Düsseldorfer Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht worden. Im Internet ist sie hier abrufbar.

Ordnungsamt und Feuerwehr: Feuerwerk nur Silvester und Neujahr zünden
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche.

Die Feuerwehr Düsseldorf erinnert kurz vor dem Jahreswechsel daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen. Damit alle Düsseldorfer friedlich und unbeschadet ins neue Jahr kommen, hat die Feuerwehr Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen zusammengestellt:

  • Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) oder alkoholisierten Menschen.
  • Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen. Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.
  • Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens acht Meter Sicherheitsabstand um das Feuerwerk herum einhalten.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten.
  • Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten.
  • Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen werfen.
  • Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.
  • Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.
  • Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr.
  • Raketen nur senkrecht starten. Keinesfalls Raketen aus der Hand starten.
  • Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten.
  • Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen. Manchmal werden Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen.
  • Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen die Richtung des Funkenfluges beachten - dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
  • Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden.
  • Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgen. Auf keinen Fall die Feuerwerksreste direkt nach dem "Knallen" in der Mülltonne entsorgen, da glimmende Reste auch noch nach Stunden zu einem Brand in Müllbehältern führen können.