Gleichstellungspreis der Landeshauptstadt Düsseldorf

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In seiner Sitzung am Dienstag, 5. Juni, hat der Gleichstellungsausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf "Bestimmungen über die Verleihung des Gleichstellungspreises der Landeshauptstadt Düsseldorf" beraten und deren Weiterleitung an den Rat mehrheitlich beschlossen.

Damit kann nun der Antrag zur Einrichtung dieses Preises gemeinsam mit den Bestimmungen, die das Verfahren konkret regeln, in den Rat eingebracht und dort verabschiedet werden.

Der Preis soll mit 10.000 Euro dotiert und alle zwei Jahre ab 2019 an Personen, Vereine, Institutionen oder auch Unternehmen vergeben werden, die sich in besonderer und vorbildlicher Weise für die Gleichstellung der Geschlechter in Düsseldorf einsetzen, wie beispielsweise

•    durch kreative und beispielhafte Förderung der Gleichstellung in Familie, Beruf, Politik und Gesellschaft,
•    durch zukunftsweisende Veränderungen geschlechtsspezifischer Rollenbilder,
•    durch engagierten Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit und eine selbstbestimmte Lebensführung aller Geschlechter,
•    durch Verbesserungen der konkreten Lebensbedingungen aller Geschlechter.

"Mit der Einführung dieses Preises geht die Stadt Düsseldorf wieder einen guten Schritt weiter in Richtung Geschlechtergerechtigkeit. Darüber freue ich mich sehr," betonte Elisabeth Wilfart, die städtische Gleichstellungsbeauftragte.

Über die Vergabe des Preises entscheidet der Rat auf der Grundlage des Vorschlages einer Jury. Vorgesehen ist die Verleihung durch den Oberbürgermeister im Rahmen der städtischen Feierlichkeiten zum Internationalen Frauentag am 8. März.